Künstlervertrag - Künstlervermarktung

Hallo,
gerne würde ich eine Autorin bzw. Coacherin vermarkten.
Das würde heißen ich würde mich drum kümmern das Sie bekannter wird, Seminare organisieren etc.

  1. Frage: Wie könnte ich mich hier absichern? (Es könnte ja vorkommen, das es nach einem Jahr zu Meinungsverschiedenheiten kommt oder Sie benötigt mich dann nicht mehr weil ein stabiler Kundenstamm aufgebaut ist.)

  2. Frage: Wieviel % sind vom Nettogewinn normal?

Servus aus dem Allgäu,

so wie ich das sehe ist das entweder eine Booking-Geschichte oder Managementgeschichte.
Für beides ist eine Fee von um die 20% normal und soweit ich weiß auch handelsüblich, ich weiß natürlich nicht wies bei (ist das eine Autorin die Musik schreibt oder Gedrucktes Wort?) einem Schriftsteller aussieht, das entzieht sich meiner Kentniss.
Zur anderen Frage, es gibt Standartverträge die je nach dem abgeändert werden können. Am sichersten ist immer ein Anwalt der die Rechte wahrt!
Wobei wenn jemand aus einem Vertrag raus will es auch nicht wirklich Sinn macht, die gegnerische Partei zu knebeln. Wenn das Vertrauen verloren ist, macht es auch keinen Sinn, den Partner dann zu knebeln. Es ist halt keine Sache wie Autos oder Kleidung und man sollte da einen coolen weg für beide finden. Ich hoffe geholfen zu haben und stehe gerne für Rückfragen zur Verfügung

schönen Abend noch
M.Geiger

Hallo zurück,
für dieses Thema bin ich absolut kein Spezialist.
Sorry das ich hier nicht helfen kann.

Gruß
DIMO

Hallo,

die Absicherung kann durch einen Vertrag
erfolgen.

Die Provision richtet sich nach den Aufgaben,
die übernommen werden (z.B. wer zahlt Werbung,
wer zahlt Ausstattung etc etc). Richtwerte
vielleicht zwischen 15 - 40 %

Gruß

Heinz

Hallo,
ein Vertrag sollte immer auf Gegenseitigkeit beruhen, am Anfang sollte deine Prämie erfolgsabhängig sein und ca. 15 - 20 % vom Nettogewinn betragen. Es sollte ein langfristiger Vertrag geschlossen werden, berücksichtigt bitte beide das sich der Erfolg nicht sofort einstellt sondern immer eine gewisse Zeit von min. 1/2 - ein Jahr wenn nicht noch länger auf sich warten läßt. Erst danach zündet deine Vermarktung und ihr erntet die Früchte. Das bedeutet das min.ein drei - fünfjahres Vertrag mit Option auf verlängerung geschlossen werden sollte. Nach Ablauf des Vertrages, der Beendigung der zusammenarbeit solltest du noch ca. 3 - 5 % erhalten, sollte es der Fall sein das du in finanzielle Vorleistung gehen musstest erhöht sich deine Beteiligung selbstverständlich. Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
Beste Grüße Andreas