angenommen ein kleines indie label ist derzeit dabei einen Künstler aus dem Ausland zu signen.
Der Vertrag ist verhandelt, ausgestaltet und es könnte sozusagen losgehen. Das Problem ist ganz einfach die Vertragsübersetzung. Man hat ausgemacht das der Künstler eine Übersetzung ins Englische bekommt aber den Deutschen Vertrag unterschreibt. Gerichtsstand ist Deutschland.
Es gilt Deutsches Recht.
Es könnte möglich sein das dem Künstler eine nicht notarielle beglaubigte Übersetzung reicht. Eventuell ist es sogar so das der Künstler sich um eine Übersetzung selber kümmern muß.
So ist es zumindest bei Arbeitnehmerverträgen für Deutsche im Ausland.
Eventuell hat jemand hier im Forum bereits Erfahrungen mit Auslands Künstlerverträgen gemacht?
ich glaube ich spreche nicht nur für mich wenn ich sage, dass ich Dein Anliegen nicht ganz verstehe.
Erst dachte ich, Du willst wissen, ob man eine Übersetzung machen muss. Doch dann lese ich
Man hat ausgemacht das der Künstler eine Übersetzung ins Englische
bekommt
Wenn es doch schon ausgemacht war, warum will man jetzt davon abweichen?
Dann denke ich es könnte vielleicht um die Form der Übersetzung gehen (also beglaubigte Übersetzung vs. normale Übersetzung), doch dann lese ich
Es könnte möglich sein das dem Künstler eine nicht notarielle
beglaubigte Übersetzung reicht.
also auch nicht? Oder soll das schon die Frage sein?
Grundsätzlich würde ich annehmen, dass im Falle von Übersetzungfehlern natürlich Streit entstehen könnte. Nämlich dann, wenn der Künstler sich eben auf eine Klausel beruft, die im englischen evtl. falsch übersetzt wurde. Daher würde ich allein schon aus diesem Grund immer eine beglaubigte Übersetzung vorziehen.
Die letzte Aussage
Eventuell ist es sogar so das der Künstler sich um eine Übersetzung
selber kümmern muß.
So ist es zumindest bei Arbeitnehmerverträgen für Deutsche im
Ausland.
kann ich jedenfalls so nicht nachvollziehen, da ich es so kenne, dass der Arbeitgeber für eine beglaubigte Übersetzung sorgt.
ob „muss“ oder nicht. Der Künstler sollte schon aus eigenem Interesse nur unterschreiben was er selbst hat übersetzen lassen. Theoretisch könnte das Label ja in der deutschen Version Dinge etwas „vorteilhafter“ auslegen was aber in der englischen Version nicht so durch kommt. Da dann aber der deutsche Vertrag gilt, den er aufgrund der englischen Version unterschreibt, ist er an diese gebunden.
Mit diesem Argument könnte man den Künstler bitten sich selbst um eine Übersetzung zu kümmern. Das zeigt auch dass das Label nichts zu verbergen hat.
was spricht dagegen, dass das Label eine beglaubigte Übersetzung anfertigen lässt und die Kosten dafür trägt.
Das würde zeigen, dass das Label weder was zu verbergen hat und wirtschaftlich so gut da steht, dass es Vertragskosten nicht auf zukünftige Mitarbeiter abwälzen muss…