Hallo Experten:
Eine kurze Frage:
Angenommen eine Frau läßt sich durch künstlichen Befruchtung von einem ihr bekannten Mann schwängern. Dieses Paar sind in keinster Weise verwandt, verschwägert oder sonst was. Beide sind ledig und leben NICHT zusammen.
Welche Rechte/Pflichten hat der Mann dem Kind gegenüber? Und welche der Frau gegenüber? Und warum?
Vielen Dank!
Schöne Grüße,
Helena
Hallo Helena,
Wenn er nicht als Vater festgestellt wird:
-durch freiwillige Anerkennung mit Zustimmung der Mutter oder
-durch ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren auf Antrag der Mutter oder des Vaters
ist er nicht der Vater des Kindes, hat also gar nix mit dem Kind zu tun, keine Unterhaltspflicht dem Kinde oder der Mutter gegenüber
UND keine Bezugsperson des Kindes ist bzw. war, hat er auch kein Umgangsrecht.
grüße
dragonkidd
Hallo Dragonkidd!
Vielen herzlichen Dank für Deine Antwort.
Die Frage bezog sich darauf wenn es eindeutig feststeht, daß derjenige, tatsächlich der Vater ist und keiner leugnet oder bestreitet es.
(Du bist nur von der Fall ausgegangen, daß er das nicht ist)
trotzdem vielen Dank und einen schönen Gruß,
Helena
Hallo,
wenn die Schwangerschaft durch eine künstliche Befruchtung mit Wissen des Kindsvaters entstanden ist, ist dies auch nicht anders zu behandeln als auf „normalem“ Weg.
Er ist dem Kind unterhaltspflichtig und der Mutter gegenüber im Rahmen des § 1615L BGB (solange er noch gilt, ist derzeit in Änderung)
grüsse
dragonkidd
Hallo, Dragonkidd
vielen Dank für Deine Antworten.
Sie haben mir weiter geholfen.
Liebe grüße,
Helena
Hallo, mal praktisch gesehen, eine KB durch unverheiratete durchläuft immer erst ein Prüfverfahren (eine Kommission der Ärztekammer)in dem die beiden ihre Gründe für die gewollte Schwangerschaft darlegen müssen, zB, dass sie beie eh schon ewig zusammen sind. Eine KB von nur lose bekannten ist damit eigentlich ausgeschlossen, es sei denn sie machen falsche angaben zu ihren beweggründen oder ihrer Bezihung zueinander.
Diese falschangaben könnten also auch rechtlich zum Fallstrick werden, obs schon betrug ist, soll ein anderer beurteilen.
gruß Susanne
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]