Hallo,
ich habe hier gerade eine Erklärung auf dem Tisch liegen. Die Stpfl (Frau) möchte eine künstliche Befruchtung als agB geltend machen.
Soweit es sich um eine künstliche Befruchtung bei Ehegatten handelt (und kein Fremd-Sperma verwendet wird) ist die Sachlage ja klar. Hier ist die Frau jedoch (noch !) nicht verheiratet und wird mit dem Sperma ihres zukünftigen Mannes befruchtet.
Bevor ich jetzt lange nach einem Urteil etc. suche … ist dies genauso anzuerkennen oder nicht (da nicht verheiratet)?
LG Tobi@s
