künstliche befruchtung

Hallo,

ich habe eine Frage, angenommen ein Paar, nicht verheiratet lässt eine künstliche Befruchtung im europäischen Ausland machen. Darf man diese Kosten als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen? Bzw. wer darf die Kosten einreichen, die Frau oder auch beim Partner möglich?
Ich meine es gab da neue Regelungen dazu ab 2010 oder 2009?
Ich hoffe es kann gehollfen werden.
Vielen Dank im Vorraus.

Mfg Neubert

Hallo!

Oh da sind Sie am besten aufgehoben wenn Sie einfach mal bei Ihrem Finanzamt nachfragen um sich genau abzusichern. Das ist das beste als wenn Sie hier jetzt falsche Info bekommen.Die können Ihnen dann auch sagen wer es einreichen kann.