Künstliche Befruchtung und PKV / Beihilfe

Hallo,

es steht eine IVF mit ICS an, es liegt ausschliesslich an der suboptimalen Spermienqualität.

Ehefrau ist beihilfeberechtigt (BY) Ehemann GKV.

Zahlt die Beihilfe? Oder doch die GKV?

grüße
miamei

Hallo,

Hallo,

es steht eine IVF mit ICS an,

diese Abkürzungen sind mir nicht bekannt!

es liegt ausschliesslich an der
suboptimalen Spermienqualität.

Ehefrau ist beihilfeberechtigt (BY) Ehemann GKV.

folgende Gesetzestexte sind maßgebend:

für die Beihilfe §43 der Beihilfeverordnung - siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bbhv/g…

ergänzend § SGB V § 27 A - siehe http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?..

Was die PKV zahlt muss dort abgeklärt werden.

gruß Merger

Hallo,
ICSI heisst das richtigerweise :

Ehemann GKV /Ehefrau Freie Heilfür­sorge

"Die Freie Heilfür­sorge regelt die Kosten­über­nahme wie eine gesetz­liche Kasse, d. h. der vertrag­liche Behand­lungsplan kann, wie bei gesetzlich Versi­cherten von der Kasse bewilligt werden. Die GKV übernimmt nur die Spermauf­be­reitung nach E-GO-Ziffer 08540 als Vertrags­leistung. Sämtliche Behand­lungs­kosten der Ehefrau, die extra­kor­po­ralen Maßnahmen und die Medika­mente sind durch die Freie Heilfür­sorge zu tragen. "

So kenne ich es !

Gruzss
Czauderna

Hallo Günter,

"Die Freie Heilfür­sorge

das ist nicht das gleiche wie Beihilfe. Beihilfe bekommen annähernd alle Beamten, freie Heilfürsorge bekommen Polizisten und Soldaten.

Gruß

Nordlicht

für die Beihilfe §43 der Beihilfeverordnung - siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bbhv/g…

Das träfe zu, wenn die Frau Bundesbeamtin wäre. Sie ist aber Landesbeamtin in Bayern und unterliegt der dortigen Beihilfeverordnung.

Was die PKV zahlt muss dort abgeklärt werden.

Stimmt.

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Hallo,

es steht eine IVF mit ICS an,

ich habe vor einiger Zeit gelesen, dass zumindestens in manchen Fällen der Krankenversicherer der Frau leistungspflichtig ist, nicht der des Mannes.

Zahlt die Beihilfe?

Guckst Du hier:

http://www.die-beihilfe.de/bayern_beihilfeverordnung…

Im besten Falle zahlt die Beihilfe 50 % der Kosten. Dass die PKV den Rest übernimmt wage ich zu bezweifeln.

Du wirst konkret fragen müssen.

Gruß

Nordlicht

für die Beihilfe §43 der Beihilfeverordnung - siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bbhv/g…

Das träfe zu, wenn die Frau Bundesbeamtin wäre. Sie ist aber
Landesbeamtin in Bayern und unterliegt der dortigen
Beihilfeverordnung.

Du hast recht - habe ich überlesen.
zur Beihilfe Bayern hier folgende Ergänzung:

  1. Künstliche Befruchtung
    Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung sind zu 50 Prozent beihilfefähig, wenn
    • die Maßnahmen nach ärztlicher Feststellung erforderlich sind,
    • eine hinreichende Aussicht besteht, dass eine Schwangerschaft herbeigeführt wird,
    • die Personen miteinander verheiratet sind,
    • ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden,
    • beide Ehepartner das 25. Lebensjahr vollendet haben,
    • die Frau noch nicht das 40., der Mann noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet hat.

Was die PKV zahlt muss dort abgeklärt werden.

Stimmt.

Hallo,

es steht eine IVF mit ICS an,

ich habe vor einiger Zeit gelesen, dass zumindestens in
manchen Fällen der Krankenversicherer der Frau
leistungspflichtig ist, nicht der des Mannes.

Bezüglich der Kostenaufteilung ist nach Nr. 3 der "Richtlinie des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkasse über ärztliche Maßnahmen zur Künstlichen Befruchtung " zu verfahren.

Hiernach gilt folgendes:
Die Beihilfestelle ist nur für diejenigen Leistungen zuständig, die bei Ihrem Beihilfeberechtigten bzw. berücksichtigungsfähigen Ängehörigen anfallen. Bei einer IVF mit ICSI sind auch die Mehrkosten für die ICSI der Frau zuzuordnen.

Über die sonstigen Voraussetzungen (Alter etc.) gabs ja schon eine Antwort.

Zahlt die Beihilfe?

Guckst Du hier:

http://www.die-beihilfe.de/bayern_beihilfeverordnung…

Im besten Falle zahlt die Beihilfe 50 % der Kosten. Dass die
PKV den Rest übernimmt wage ich zu bezweifeln.

Du wirst konkret fragen müssen.

Die Anfrage bei der PKV kann man sich sparen, da gibts bei so einer eindeutigen Zuordnung des Verursachers nix.

Es gibt aber wohl noch einen Anspruch der 50%igen Kostenübernahme durch die GKV des Mannes. (da bin ich aber nicht sicher, das ist GKV-Welt:smile:

Bei der Beihilfe gibts noch ein paar mediznische Abklärungen zu machen, welches Verfahren beihilfefähig ist.
Voraussetzungen z.B. für die ICSI: Männliche Fertilitätsstörung, nachgewiesen durch zwei aktuelle Spermiogramme im Abstand von mindestens 12 Wochen, welche unabhängig von der Gewinnung des Spermas die Grenzwerte gemäß der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses - nach genau einer Form der Aufbereitung (nativ oder swim-up-Test) - unterschreiten (z. B. bei Azoospermie, Krytozoospermie, Oligozoospermie, Polyzoospermie, Asthenozoospermie, Nekrozoospermie, Tetraszoospermie, OAT-Syndrom).

Grüße, Bernhard.

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Hallo Nordlicht,

stimmt, habe ich die falsche Spalte erwischt - muss ich morgen nochmals gucken. danke für den Hinweis.
Gruss
Czauderna

Korrektur
Hallo,
so, hier die Korrektur :

Ehemann GKV / Ehefrau Beihil­fean­spruch mit PKV-Zusatz­ver­si­cherung

Es besteht - unabhängig davon, wer der Verur­sacher ist - Anspruch gegenüber der GKV auf Kosten­über­nahme in Höhe von 50% für die Maßnahmen am Körper des Ehemannes. Dies ist nur die Spermaauf­be­reitung, die über eine vertrag­liche Abrechnung (E-GO-Ziffer 08540) erfolgen kann. Wird auch dieser Teil privat berechnet, kann eine Erstattung/Bewil­ligung in Höhe der E-GO mit 450 Punkten x 0,004 Euro (Alter­nativ tatsäch­lichen regio­nalen Punktwert für künst­liche Befruchtung benutzen) = xxxx€ je Versuch erfolgen.

Wird eine ICSI beantragt, besteht - unabhängig davon wer der Verur­sacher ist - darüber hinaus grund­sätzlich Anspruch gegenüber der GKV auf Kosten­über­nahme in Höhe von 50% für die extra­kor­po­ralen Maßnahmen. Es gibt jedoch für die extra­kor­po­ralen Maßnahmen keine separate Abrech­nungs­ziffer. Daher wird die Behandlung oftmals als Privat­be­handlung beantragt. Für die extra­kor­po­ralen Maßnahmen kann ein Betrag von xxxx € bewilligt/bezahlt werden. Dies entspricht 50% des GOÄ-Einfach­satzes.

Hinter­grund zum Leistungs­an­spruch gegenüber der Beihilfe/PKV:
Selbst bei einem erkrankten Ehemann bleibt mindestens ein Betrag von 50% der Kosten offen, weil die PKV wegen des einge­schränkten Leistungs­an­spruchs (Zusatz­ver­si­cherung von 30-50%) nur einen Teil der Kosten übernimmt. Die Beihilfe zahlt nur die Kosten des eigenen Versi­cherten, also nur die Spermaauf­be­reitung und evtl. extra­kor­porale Maßnahmen. Ist die Frau gesund, zahlt die PKV nicht und die Beihilfe wegen des einge­schränkten Leistungs­an­spruchs 50-70%. Selbst die 30% privaten Restkosten übersteigen in der Regel die 50% der GKV-Vertrags­sätze.

Gruss
Czauderna

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Danke nochmal für die Bestätigung.

Bernhard