Hallo,
es steht eine IVF mit ICS an, es liegt ausschliesslich an der suboptimalen Spermienqualität.
Ehefrau ist beihilfeberechtigt (BY) Ehemann GKV.
Zahlt die Beihilfe? Oder doch die GKV?
grüße
miamei
Hallo,
es steht eine IVF mit ICS an, es liegt ausschliesslich an der suboptimalen Spermienqualität.
Ehefrau ist beihilfeberechtigt (BY) Ehemann GKV.
Zahlt die Beihilfe? Oder doch die GKV?
grüße
miamei
Hallo,
Hallo,
es steht eine IVF mit ICS an,
diese Abkürzungen sind mir nicht bekannt!
es liegt ausschliesslich an der
suboptimalen Spermienqualität.Ehefrau ist beihilfeberechtigt (BY) Ehemann GKV.
folgende Gesetzestexte sind maßgebend:
für die Beihilfe §43 der Beihilfeverordnung - siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bbhv/g…
ergänzend § SGB V § 27 A - siehe http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?..
Was die PKV zahlt muss dort abgeklärt werden.
gruß Merger
Hallo,
ICSI heisst das richtigerweise :
Ehemann GKV /Ehefrau Freie Heilfürsorge
"Die Freie Heilfürsorge regelt die Kostenübernahme wie eine gesetzliche Kasse, d. h. der vertragliche Behandlungsplan kann, wie bei gesetzlich Versicherten von der Kasse bewilligt werden. Die GKV übernimmt nur die Spermaufbereitung nach E-GO-Ziffer 08540 als Vertragsleistung. Sämtliche Behandlungskosten der Ehefrau, die extrakorporalen Maßnahmen und die Medikamente sind durch die Freie Heilfürsorge zu tragen. "
So kenne ich es !
Gruzss
Czauderna
Hallo Günter,
"Die Freie Heilfürsorge
das ist nicht das gleiche wie Beihilfe. Beihilfe bekommen annähernd alle Beamten, freie Heilfürsorge bekommen Polizisten und Soldaten.
Gruß
Nordlicht
für die Beihilfe §43 der Beihilfeverordnung - siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bbhv/g…
Das träfe zu, wenn die Frau Bundesbeamtin wäre. Sie ist aber Landesbeamtin in Bayern und unterliegt der dortigen Beihilfeverordnung.
Was die PKV zahlt muss dort abgeklärt werden.
Stimmt.
Hallo,
es steht eine IVF mit ICS an,
ich habe vor einiger Zeit gelesen, dass zumindestens in manchen Fällen der Krankenversicherer der Frau leistungspflichtig ist, nicht der des Mannes.
Zahlt die Beihilfe?
Guckst Du hier:
http://www.die-beihilfe.de/bayern_beihilfeverordnung…
Im besten Falle zahlt die Beihilfe 50 % der Kosten. Dass die PKV den Rest übernimmt wage ich zu bezweifeln.
Du wirst konkret fragen müssen.
Gruß
Nordlicht
für die Beihilfe §43 der Beihilfeverordnung - siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bbhv/g…
Das träfe zu, wenn die Frau Bundesbeamtin wäre. Sie ist aber
Landesbeamtin in Bayern und unterliegt der dortigen
Beihilfeverordnung.
Du hast recht - habe ich überlesen.
zur Beihilfe Bayern hier folgende Ergänzung:
Was die PKV zahlt muss dort abgeklärt werden.
Stimmt.
Hallo,
es steht eine IVF mit ICS an,
ich habe vor einiger Zeit gelesen, dass zumindestens in
manchen Fällen der Krankenversicherer der Frau
leistungspflichtig ist, nicht der des Mannes.
Bezüglich der Kostenaufteilung ist nach Nr. 3 der "Richtlinie des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkasse über ärztliche Maßnahmen zur Künstlichen Befruchtung " zu verfahren.
Hiernach gilt folgendes:
Die Beihilfestelle ist nur für diejenigen Leistungen zuständig, die bei Ihrem Beihilfeberechtigten bzw. berücksichtigungsfähigen Ängehörigen anfallen. Bei einer IVF mit ICSI sind auch die Mehrkosten für die ICSI der Frau zuzuordnen.
Über die sonstigen Voraussetzungen (Alter etc.) gabs ja schon eine Antwort.
Zahlt die Beihilfe?
Guckst Du hier:
http://www.die-beihilfe.de/bayern_beihilfeverordnung…
Im besten Falle zahlt die Beihilfe 50 % der Kosten. Dass die
PKV den Rest übernimmt wage ich zu bezweifeln.Du wirst konkret fragen müssen.
Die Anfrage bei der PKV kann man sich sparen, da gibts bei so einer eindeutigen Zuordnung des Verursachers nix.
Es gibt aber wohl noch einen Anspruch der 50%igen Kostenübernahme durch die GKV des Mannes. (da bin ich aber nicht sicher, das ist GKV-Welt:smile:
Bei der Beihilfe gibts noch ein paar mediznische Abklärungen zu machen, welches Verfahren beihilfefähig ist.
Voraussetzungen z.B. für die ICSI: Männliche Fertilitätsstörung, nachgewiesen durch zwei aktuelle Spermiogramme im Abstand von mindestens 12 Wochen, welche unabhängig von der Gewinnung des Spermas die Grenzwerte gemäß der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses - nach genau einer Form der Aufbereitung (nativ oder swim-up-Test) - unterschreiten (z. B. bei Azoospermie, Krytozoospermie, Oligozoospermie, Polyzoospermie, Asthenozoospermie, Nekrozoospermie, Tetraszoospermie, OAT-Syndrom).
Grüße, Bernhard.
Hallo Nordlicht,
stimmt, habe ich die falsche Spalte erwischt - muss ich morgen nochmals gucken. danke für den Hinweis.
Gruss
Czauderna
Korrektur
Hallo,
so, hier die Korrektur :
Ehemann GKV / Ehefrau Beihilfeanspruch mit PKV-Zusatzversicherung
Es besteht - unabhängig davon, wer der Verursacher ist - Anspruch gegenüber der GKV auf Kostenübernahme in Höhe von 50% für die Maßnahmen am Körper des Ehemannes. Dies ist nur die Spermaaufbereitung, die über eine vertragliche Abrechnung (E-GO-Ziffer 08540) erfolgen kann. Wird auch dieser Teil privat berechnet, kann eine Erstattung/Bewilligung in Höhe der E-GO mit 450 Punkten x 0,004 Euro (Alternativ tatsächlichen regionalen Punktwert für künstliche Befruchtung benutzen) = xxxx€ je Versuch erfolgen.
Wird eine ICSI beantragt, besteht - unabhängig davon wer der Verursacher ist - darüber hinaus grundsätzlich Anspruch gegenüber der GKV auf Kostenübernahme in Höhe von 50% für die extrakorporalen Maßnahmen. Es gibt jedoch für die extrakorporalen Maßnahmen keine separate Abrechnungsziffer. Daher wird die Behandlung oftmals als Privatbehandlung beantragt. Für die extrakorporalen Maßnahmen kann ein Betrag von xxxx € bewilligt/bezahlt werden. Dies entspricht 50% des GOÄ-Einfachsatzes.
Hintergrund zum Leistungsanspruch gegenüber der Beihilfe/PKV:
Selbst bei einem erkrankten Ehemann bleibt mindestens ein Betrag von 50% der Kosten offen, weil die PKV wegen des eingeschränkten Leistungsanspruchs (Zusatzversicherung von 30-50%) nur einen Teil der Kosten übernimmt. Die Beihilfe zahlt nur die Kosten des eigenen Versicherten, also nur die Spermaaufbereitung und evtl. extrakorporale Maßnahmen. Ist die Frau gesund, zahlt die PKV nicht und die Beihilfe wegen des eingeschränkten Leistungsanspruchs 50-70%. Selbst die 30% privaten Restkosten übersteigen in der Regel die 50% der GKV-Vertragssätze.
Gruss
Czauderna
Danke nochmal für die Bestätigung.
Bernhard