Kürzen der Maklerprovision wegen Hausbesetzern

Hallo,

ich habe grade ein zimlich dringendes Problem.
Wir haben zum 1.8 ein Haus gemietet und zu diesem zeitpunkt auch unsere jetzige Wohnung gekündigt.
Die Wohnung müssen wir am Montag abgeben und der Umzug sollte jetzt am Wochenende über die Bühne gehen.
Diese ganze Planung entstand auf Grundlage des Mietvertrages den sowohl die Vormieter als auch wir mit gleichem Inhalt unterschrieben haben.
Im Vertag steht eine Klausel die Besagt das bei Beendigung des Mitverhältnisses die Wohnung zum letzten Werktag des Monats bis 12 Uhr übergeben werden muss. Das wäre in unserem Fall der Freistag gewesen.

Wir haben sowohl von Vormieter als auch vom Makler die zusicherung bekommen das wir das Haus am Freitag beziehen können.

Nun kommt der Vormieter aber mit einem Anwalt und räumt die Wohnung nicht wie vereinbart bis Freitag(also Heute) sondern frühstens am Monatg (wohl eher aber später, wenn ihm danach ist). Weil es ja sein Recht ist das Haus solange zu benutzen.
Wir stehen jetzt da und haben einen Umzugswagen gemietet den wir abbestellen müssen und dafür eine Strafe zu zahlen haben. Dann müssen wir für unsere jetztige Wohnung eine Monatsmiete mehr zahlen weil der Vermieter so nett ist und uns noch drin lässt bis wir endlich in Haus können. Zusätzlich kommen noch erhöhte Fahrtkosten hinzu da es von der Jetztigen Wohnung zur Arbeit ca 100 km mehr sind.
Und das alles enstand nur auf Grundlage eines ungültigen Vertrages den der Makler ausgearbeitet hat. Hätte ich mich nicht auf die Vertragsklausel verlassen hätte ich die Wohnung nicht zum ersten gekündigt.

Da uns nun wirklich etlich Mehrkosten entstanden sind würden wir zumindest gerne die Maklerprovisien (2 Monatsmieten) kürzen um nicht auch noch das Geld zum Fenster raus zu werfen.
Deshalb meine Frage können wir das machen und haben wir vielleicht noch die Chance andere Kosten abzugeben die uns dadurch entstanden sind, und wenn ja an wen?
Und vielleicht weiß ja auch jemand wie man gegen den Vormieter vorgehen kann das der wirklich am Monatg das Feld räumt weil wir ja ab dem Moment die Mieter sind.

Vielen Dank für eure Hilfe und viele Güße Franziska

hier wirst du einen anwalt nehmen müssen und alle dir entstandenen schäden einklagen müssen.

Liebe Franziska,

erstmal auf die Schnelle. Ein Mietvertrag besteht immer zwischen dem Eigentümer des Hauses und dir als neue Mieterin. Aus deinem Text geht nicht hervor, wer hier als Vermieter auftritt. Handelt es sich bei dem Vertrag zwischen dem Vormieter und dir um einen gültigen unbefristeten Mietvertrag mit der Angabe des Beginns des Mietverhältnisses?

Die Maklercourtage wird nur dann fällig, wenn die Vermittlung der Wohnung zustande gekommen ist und die Wohnung von Euch übernommen wurde. Ihr müsst ihm also nichts bezahlen. Von wem ihr Schadensersatz verlangen könnt, ist eine Rechtsfrage, die sich ebenfalls nur aus dem genauen Vertragstext ergibt.

Da der Vormieter selbst einen Anwalt eingeschaltet hat, scheint auch er berechtigte Ansprüche zu haben, die Wohnung nicht zu räumen.

In diesem Falle kann ich dir nur dringend raten, ebenfalls ganz schnell, möglichst noch heute, selbst einen Anwalt für Mietrecht / Vertragsrecht einzuschalten. Nimm alles, was du schriftlich hast, mit zum Anwalt. Er kann dann entscheiden, wie vorzugehen ist, ob mit einer einstweiligen Verfügung oder anderen Druckmitteln. Er kann dir auch die genauen Summen nennen, im welcher Höhe du gegen wen Schadensersatzansprüche geltend machen kannst. Glaub mir, ohne juristischen Beistand kommst du allein in dieser Sache nicht weiter. Wenn du weißt, dass der Anwalt deinen Fall übernimmt, kannst du wieder ruhig schlafen, planen oder dich einfach nur zurücklehnen und abwarten, was kommt. Wenn du dir im Internet einen Anwalt suchst, achte darauf, ob über ihn Bewertungen abgegeben wurden.

Wenn du gestattest, werde ich mich später noch einmal melden, wenn mir noch mehr dazu einfällt.

Ich drück dir die Daumen.
LG Ingrid = Zwillingsjungfrau

Der Makler hat seine Arbeit, die in dem nachweis der Gelegenheit zum Abschluß des Mietvetrages bestand, ordnungsgemäß erledigt. Wenn der letzte Mieter der Wohnung nicht spurt, ist das eine Sache zwischen Ihnen und dem Vermieter, mit der der Makler ebensoweinig zu schaffen hat, als hätte der Blitz eingeschlagen oder ein Wasserrohrbruch hätte den Umzug vereitelt.

Hallo,

vielen Dank für deine Antwort.
Zu dme Vertrag sieht es so aus, das es ein Vertrag zwischen dem Vermieter(Hauseigentümer) und uns ist. Genau so einen Vertrag hat auch der Vermieter mit dem Vormieter. Unser Termin ist auf den 1.8 (Beginndatum) bis unbegernzt datiert. Der vormieter hat fristgerecht zum 31.7 gekündigt.

Der Vormieter hat laut seiner eigenen Kündigung ab Sonntagabend 24:00 Uhr keine Ansprüche mehr auf Nutzung der Wohnung. Den Anwalt hat er wegen einigen Problemen mit den Vermietern eingeschaltet. Da gab es Anzeigen wegen Hausfriedensbruch und Einbruch welche der Vormieter begangen hat/haben soll (es ist ein Doppelhaus, die andere Hälfte ist unbewohnt aber gehört den Vermietern). Letztendlich ist der Vormieter auf einem persönlichen Rachefeldzug gegen die Vermieter und wie müssen drunter leiden.
Und zwischen allem hängt der Makler der auch noch gleichzeitig Hausverwalter ist und sich eigentlich um alles kümmern sollte. Da er aber zwei Firmen hat und die eine den Makler stellt und die andere die Hausverwaltung fällt der Punkt das er keine Provision bekommen würde schon mal weg.
Im Vertrag werden keine Vertragsstrafen festgesetzt weswegen wir nicht wissen an wenn wir uns mir unseren Vorderungen wenden sollten.
Einen Anwalt werde ich noch aufsuchen, die Rechtschutzversicherung ist grade abgeschlossen worden (unter der Bedinung das sie diesen drohenden Fall mitversichern).

Ich hab im Moment einfach nru Angst das ich ab dem 15.8 auf der Straße und einem riesen Berg Schulden sitze die mir keiner Abnimmt. Weil ab da meine Wohnung wieder vermietet ist und ich dann wirklich weg sein muss.

Liebe Grüße
Franziska

Hallo Franziska,
wenn im Vertrag steht der letzte Werktag im Monat, also heute o. Samstag, je nach Auslegung der Bedeutung „Werktag“ , muss der Vormieter heute o. morgen ausziehen.
Laut Mietvertrag,wenn man es jetzt ganz genau nimmt, dürft ihr erst das Haus Montag,also 1.8., beziehen.
Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.
Habt ihr eine schriftliche Vereinbarung, wäre zu klären wer für die zusätzlichen Kosten aufkommt.
Die Maklerprovision müsst ihr erstmal bezahlen mit dem Vermerk an den Makler, am Besten auf der Überweisung, dass die Zahlung unter Vorbehalt erfolgt.
Zusätzlich ein Schreiben per Einschreiben /Rückschein an den Makler senden, warum ihr die Zahlung unter Vorbehalt leistet.
Auf jeden Fall solltet ihr euch rechtliche Unterstützung einholen, um eure finanziellen Forderungen durchzusetzen,sollte der jetzige Mieter am Montag nicht aus dem Haus sein.
Bezüglich der aufgelaufenen Kosten, auf Grund der Situation, könnt ihr nur geltend machen wenn ihr es schriftlich vereinbart habt, dass ihr heute einziehen dürft.
Ansonsten bleibt ihr auf den Kosten sitzen.
Wünsche euch viel Erfolg und hoffe für euch, dass ab Montag euch das Haus zur Verfügung steht.
Liebe Grüße
Heike

Freistag gewesen.

Und das ist ein Irrtum, denn der letzte Werktag im Juli ist Samstag, 30.07.
In dieser Konstellation wäre eine Rückgabe sogar laut Gesetz am 31.07. um 24:00 möglich.

Wir haben sowohl von Vormieter als auch vom Makler die
zusicherung bekommen das wir das Haus am Freitag beziehen
können.

Schriftlich, oder nur Gerede?

Nun kommt der Vormieter aber mit einem Anwalt und räumt die
Wohnung nicht wie vereinbart bis Freitag(also Heute) sondern
frühstens am Monatg (wohl eher aber später, wenn ihm danach
ist). Weil es ja sein Recht ist das Haus solange zu benutzen.

Da hat er Recht

Wir stehen jetzt da und haben einen Umzugswagen gemietet den
wir abbestellen müssen und dafür eine Strafe zu zahlen haben.
Dann müssen wir für unsere jetztige Wohnung eine Monatsmiete
mehr zahlen weil der Vermieter so nett ist und uns noch drin
lässt bis wir endlich in Haus können. Zusätzlich kommen noch
erhöhte Fahrtkosten hinzu da es von der Jetztigen Wohnung zur
Arbeit ca 100 km mehr sind.
Und das alles enstand nur auf Grundlage eines ungültigen
Vertrages den der Makler ausgearbeitet hat. Hätte ich mich
nicht auf die Vertragsklausel verlassen hätte ich die Wohnung
nicht zum ersten gekündigt.

Da uns nun wirklich etlich Mehrkosten entstanden sind

Der Makler hat Ihnen eine Wohnung besorgt, das war sein Job. Dafür bekommt er eine Provision. Wenn Sie aber an dem von Ihnen gewünschten Termin nicht einziehen können, dann hat dies der Vermieter zu vertreten. An ihn können Sie Schadensersatzansprüche stellen, nicht an den Makler.

…woraus erkennt der Vormieter, dass es sein Recht sei, das Haus über den Vertragstermin hinaus zu nutzen?
Im Regelfall ist es tatsächlich so, fällte der letzte Tag des Vertrags auf einen Sonntag, ist der Montag der mögliche Auszugstermin.
Wurde aber schon zwischen dem Vermieter und dem Mieter der 29.07.11, bei Vertragsabschluß als Auszugstermin festgelegt, ist die eine Vereinbarung, die eingehalten werden soll.
Steht in Ihrem Vertrag die Klausel," sollte sich der Auszug des Vormieters verzögern", übernimmt der Vermieter keine Gewähr!
Die Kostenabwälzung muß eine andere Stelle klären, dazu sind die Vertragsmodalitäten wichtig.

fred

Guten Abend,

in Ihrem Fall lohnt sich der Gang zum Anwalt, der sich auf Mietrecht spezialisiert hat. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Sie von Ihrem neuen Vermieter Schadensersatz in Höhe der Mehrkosten bekommen können, wenn der Vormieter nicht bis Ende des Monats auszieht. Mit dem Vormieter haben Sie nichts zutun, da Sie mit diesem in keinem Vertragsverhältnis stehen! Der Vermieter ist Ihr Ansprechpartner. Er muss dafür Sorge tragen, dass Sie in die Wohnung ab dem vermieteten Tag kommen. Allerdings wird das der 1.8. sein. Einen Rechtsanspruch auf vorherige Wohnungsübernahme besteht nicht. Der Vormieter muss die Wohnung bis zum 31.7 verlassen haben.
Wegen Fehler im Vertrag ist Makler haftbar. In wie weit Sie die Provision kürzen, oder den Makler im Nachhinein verklagen könnten, wir Ihnen ebenfalls sicher der Anwalt sagen können. Die 100 € für eine Erstberatung lohnen sich in Ihrem Fall!
Viel Erfolg!

Hallo,

sowohl der Makler als auch der Vormieter sind hier in der Pflicht; denn ihre Zusagen sind verbindlich. Ich würde juristische Schritte androhen und ggf. durchsetzen.

MfG

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Sorry.

MfG schoerschi

Hallo Franziska
habt Ihr die Zusage schriftlich, oder zumindest unter Zeugen?
Wenn nicht, ist Euer Miettbeginn der 1.8.11.
Ab da läuft Euer Mietvertrag.
Und ab dem Zeitpunkt sind alle Eure Vorderungen an den Vermieter zu richten.
Die Maklerprovision würde ich selbstverständlich auch kürzen, da Seine Bemühungen nicht zu gewünschten Erfolg (Umzug am Fr)geführt haben.

NEIN !

Liebe Franziska

dein Fall ist sehr interessant aber auch ein wenig kompliziert.

Habt ihr inzwischen einen Anwalt aufgesucht, was kann er für euch tun und konnte er euch Ängste nehmen? Es sind ja im Grunde mehrere Fragen zu klären.

  1. Wie stellt sich der Vermieter zu diesen Problemen? Für Verhandlungen und Absprachen gilt, alles schriftlich, mündliche Vereinbarungen sind im Streitfall schwer zu beweisen. Wenn aber doch eine oder mehrere mündliche Vereinbarungen getroffen wurden, so mache dir die Mühe schreibe ein Protokoll… Diesen Text kannst du dem Vermieter dann zusenden und ihn bitten, diesen zu korrigieren, wenn er derMeinung ist, es wurde etwas anderes vereinbart.

Du schreibst es handelt sich um ein Doppelreihenhaus, Aus der ab dem 01…08,2011 vermieteten Reihenhaushälfte will der Vormieter nicht ausziehen. Euer Vertragspartner ist nur der Vermieter und er haftet für alle euch bis zum Einzug entstehenden Schäden. Forderungen gegen den Vermieter zu haben, ist im Grunde ideal, ihr könnt eure Foprderung quasi abwohnen. Das bedeutet, ihr zahlt so lange keine Miete und Nebenkosten, bis eure Forderung ausgeglichen ist.

Nun noch etwas zur Maklercourtage. Dem Makler steht keine Provision zu, wenn er Verwalter der Wohnung ist. Dafür genügt jede Tätigkeit, die erkennen lässt, dass er die Interessen des Vermieters wahrnimmt. Nicht erforderlich ist, dass er mit dem Vermieter einen Verwaltervertrag abgeschlossen hat oder vom Vermieter eine Vergütung erhält. Entscheidend ist vielmehr, wie sich das Verhältnis des Maklers zum Mieter aus dessen Sicht darstellt (LG Wiesbaden, WuM 86, 349). Dem Makler steht auch kein Provisionsanspruch zu, wenn einer seiner Angestellten die Verwaltung der Wohnung übernommen hat. Deshalb nützt es dem Makler gar nichts, wenn er sagt, das läuft über eine getrennte Firma. Hier hat der Gesetzgeber sehr klare Regelungen getroffen (§2 Abs.2 Nr. 2 WoVermittG)

Damit werden Eure Probleme nicht kleiner, doch die Angst vor dem „Schuldenberg“ konnte ich vielleicht etwas mildern. Ich rate nochmals dazu, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Ich drücke euch die Daumen. Euer Fall interessiert mich persönlich. Schreibst du mir mal, wie es ausgegangen ist?
Liebe Grüße
Ingrid = Zwillingsjungfrau

Hallo,
Sorry. das ist nicht gerade mein Fachbereich.
Nach dem was ich gelesen habe, kann ich Ihnen
nun wirklich nur den Rat geben zu einem
Fachanwalt zu gehen. Ich wünsche Ihnen viel
Erfolg, lG

Hallo, bOr soviel Text. Ich denke ich weiß was Du wissen möchtest. Grundsätzlich haben Mieter das Recht am „Werktag“ nach dem einunddreißigsten auszuziehen, es sei den, es wurde rechtens, im Mietvertrag unter „Sonstiges“ in einer Einzelvereinbarung vereinbart, dass am Tag vor Monatsende, die Übergabe stattfindet. Mfg

Hi
im wesentlichen geht es bei dir um einen Mangel und die sogenannten Mangelfolgekosten.
Da muß ich dir sagen das der Vormieter Recht hat wenn er die wohnung bis zum Vertraglichen endenutzt, denn das steht im zu. Wenn du die Kosten angeleiert hat von dir aus dannist es dein Pech denn du hast diese Unternehmen beauftragt. Sollte dies dein Vermeiter dir zugesagt haben (Bitte schriftlich) das du am Samstag oder so rein kannst dann muß dein Vermieter dafür gerade stehen. Der Makler müsste das dir auch schon schriftlich gegeben haben das du früher hinein kannst. wenn das nicht so ist trägst du die Lasten…
sorry…
Wenn der Mieter nun länger in der wohnung bleibt wie den Sonntag, dann trägt der alte Mieter die Schuld… und muß zumidest die Kosten die nach dem 31.07. entstehen übernehmen, denn bis dahin 24 Uhr durfte er rechtmäßig bleiben.
gruß Peter

Hallo,

sorry, aber dazu kann ich dir leider nicht weiterhelfen :frowning: