Guten Tag Herr Bröker,
hab mal eine Frage an Sie als Experte.
ein Steuerberater macht eine Einkommenserklärung und baut „unabsichtlich“ Fehler ein. Diese fallen dem Mandanten vor Abgabe beim Finanzamt auf, er korrigiert sie selber und schickt sie dann selber ab.
Die Fehler zählt der Mandant dem Steuerberater vor Abgabe beim Finanzamt auf. Der Steuerberater gibt dem Mandanten sogar recht, dass ihm ein / zwei Fehler unterlaufen sind.
Über eine Kürzung der Rechung wird sich nicht geeinigt. Der Steuerberater behaart auf sein Honorar.
Darf man die Rechnung einfach so kürzen oder sogar ganz streichen.
Hat man Chancen falls er zum Rechtsstreit kommt?
Gruß Riwan
p.s. Der Steuerberater hat den Mandanten nur gewonnen, weil er versuchen wollte, die Abschreibung von vermieteten Objekte (nur Garagen ohne Wohnung) über 30 Jahren durchzubekommen und das Finanzamt nur 50 Jahre anerkennt. In der Steuererklärung sind dann aber nur 2 % geltend gemacht worden.