kürzen von Hausmeisterkosten

Hallo,

habe mal im Mietrecht gelesen (Zitat):

„Erledigt der Hausmeistersevice seine Aufgaben nicht in dem gebotenen Umfang, ist der Mieter zu einer anteiligen Kürzung der in die Betriebskostenabrechnung eingestellten Hausmeisterkosten berechtigt.“

Wieviel Prozent? Pauschal 50%?

pauline

Hallo,

was stimmt denn nicht an der Antwort vor 2 Wochen?

/t/hausmeister-wieviel-prozent-kuerzen/5610938

Gibt es einen Mangel der Mietsache, verursacht durch den Hausmeister? Wurde dem Vermieter der Mangel angezeigt? Oder sammelt er nur das Laub nicht ein oder putzt er die Scheiben des Treppenhauses nicht ganz zur Zufriedenheit des Mieters???

VG
EK

Hallo,

was stimmt denn nicht an der Antwort vor 2 Wochen?

Gab es eine Antwort?

Gibt es einen Mangel der Mietsache, verursacht durch den
Hausmeister? Wurde dem Vermieter der Mangel angezeigt? Oder
sammelt er nur das Laub nicht ein oder putzt er die Scheiben
des Treppenhauses nicht ganz zur Zufriedenheit des Mieters???

Dem Vermieter, bzw. der Hausverwaltung wurde mehrfach mitgeteilt, dass die Mieter des Hauses nicht mit der Ausführung der Arbeiten einverstanden sind. So wurde das Treppenhaus nicht richtig gereinigt, Fenster nie geputzt, der Schnee blieb bis Mittag liegen, vom Laub ganz zu schweigen… Eine Mieterin ist auf Grund der Schneeglätte schon gestürzt.

Wwieviel darf nun der Mieter die Hausmeisterkosten kürzen?

Viele Grüße
pauline

Hallo,

die Amtsgerichte haben da unterschiedliche Auffassungen, ob überhaupt Kürzungen der Betriebskosten wegen mangelhafter Hausmeisterleistungen möglich sind.

http://www.baurechtsexperte.de/hausmeisterkosten-und…

Selbst wenn man in einem Amtsgerichts-Bezirk wohnen sollte, wo derartiges schon einmal von der Rechtsprechung bejaht wurde, kann man das pauschal nicht beantworten. Denn wenn z.B. im Jahr 50 Service-Stunden des Hausmeisters vereinbart und über die BK-Abrechnung auf die Mieter umgelegt sind und diese durch andere (umlagefähige) Arbeiten ausgeschöpft sind, weshalb nicht mehr genug Volumen für andere Arbeiten blieb, die dann liegenblieben, gibt es nichts zu kürzen.

VG
EK

Hallo,

Du sprichst wahrscheinlich aus der Sicht eines Vermieters…

http://www.baurechtsexperte.de/hausmeisterkosten-und…

Hab mir die Seite durchgelesen, aber der „sogenannte“ Hausmeister hat noch nie eine Glühbirne gewechselt oder nach den Rechten geschaut. Das hat dann ein Mieter aus dem Haus erledigt, auch das morgentliche Schneeschippen. Soweit. Alle Mieter des Hauses sind sich einig, die Hausmeisterkosten zu kürzen. Jetzt fragt sich nur um wieviel? Die Abrechnung ist von 2008!

Das Problem hat sich in 2009 erledigt. Der Hausmeister ist abgeschafft, dank einem Schreiben an die Hausverwaltung, wo alle unterschrieben haben. Jetzt erledigen die Mietparteien das selbst. Und falls es mal einen „faulen“ Mieter gibt, übernimmt es halt ein anderer.

Im Übrigen find ich es unerhört, dass gerade bei Schnee ein Hausmeister erst Mittag erscheint und nur noch etwas Salz hinstreut, wo jemand vor ihm den Schnee schon geräumt hat. Und eine 85- jährige Frau gestürzt ist. Und dafür soll man bezahlen?!

In diesem Sinne, bis morgen
pauline