Kürzere Kündigungszeit bei Nachmieter ?

Hallo Zusammen,
wir warten z.Z. darauf, dass wir als Nachmieter in eine größere
Wohnung „nachrücken“ können.
So viel ich weiss, sind dann die Kündigungsfristen für den Mieter, der uns als (akzeptierte) Nachmieter anbietet kürzer als
die normale Kündigungsfrist.
Die Frage ist: Wieviel kürzer ?
4 Wochen, 2 Wochen, Sofort…???
Wir haben schon alles mit dem Vermieter abgesprochen, jedoch ist
der konkrete Zeitpunkt des Umzugs noch recht ungewiss. ( 2-3 Monate )

Hallo,

die Information ist falsch. Der Mieter kann die Wohnung nicht kündigen. Er kann durch Nachmieterstellung das Mietverhältnis zu dem Zeitpunkt beenden, zu welchem ein Nachmieter die Wohnung beziehen kann, der Vermieter Zustimmung zur Nachmieterstellung erteilt hat und in der Person des Nachmieters keine Nachteile für den Vermieter erkennbar sind. Der bestehende Mietvertrag muss übernommen werden.

wir warten z.Z. darauf, dass wir als Nachmieter in eine
größere
Wohnung „nachrücken“ können.
So viel ich weiss, sind dann die Kündigungsfristen für den
Mieter, der uns als (akzeptierte) Nachmieter anbietet kürzer
als
die normale Kündigungsfrist.
Die Frage ist: Wieviel kürzer ?
4 Wochen, 2 Wochen, Sofort…???
Wir haben schon alles mit dem Vermieter abgesprochen, jedoch
ist
der konkrete Zeitpunkt des Umzugs noch recht ungewiss. ( 2-3
Monate )

Der Zeitpunkt eures Einzuges ist der Auszug des bisherigen Mieters, soweit nichts anders vereinbart ist.

Gruss Günter

Hallo Rudi,

alles Verhandlungssache, nichts weiter. Es geht bei der Nachmieterstellung um frei verhandelbare Dinge, denn es geht um eine außerordentliche Kündigung des ersten Mietvertrages.

D.h. die drei Beteiligten müssen sich zusammensetzen und miteinander besprechen, man der Vormieter raus geht und Du einziehen kannst. Der Vormieter ist nicht berechtigt/verpflichtet mit einer bestimmten Frist zu kündigen bzw. die Wohnung zu verlassen, und auch Du kannst nicht für Dich alleine darauf bestehen, zu einem bestimmten Zeitpunkt einziehen zu können.

Üblicherweise macht man es so, dass der ursprüngliche Mieter seinem Vermieter anzeigt, dass er vorzeitig ausziehen will und bereit ist, einen Nachmieter zu besorgen. Dabei wird zunächst grob ein Termin genannt („Ich möchte gegen Ende Q III ausziehen, weiß, dass der Vertrag eigentlich noch bis Ende Q IV laufen würde und werde mich natürlich um einen Nachmieter kümmern.“).

Vermieter wird dann günstigstenfalls sagen, dass alles OK ist, und der Vormieter ausziehen kann, sobald er einen Nachmieter gefunden hat, der auch ihm genehm ist (Bonität, mindestens gleicher Mietzins, etc.). Dann macht sich der ursprüngliche Mieter auf die Suche, und macht mit dem Interessenten zunächst auch einen groben Termin aus. Jetzt gehen beide auf den Vermieter zu, und wenn der sein grundsätzliches OK gibt, machen die beiden Mieter die konkreten Einzelheiten aus und gehen damit wieder zum Vermieter. Dem sollte es üblicherweise vollkommen egal sein, wann das eine Mietverhältnis endet, und das andere anfängt, solange er sich dabei nicht finanziell schlechter stellt.

Zu welchem Termin der Vormieter bereit ist auszuziehen, hängt von dessen eigener Panung ab (er muss schließlich auch irgendwo hin ziehen). Teilweise kann man ein paar Wochen rausholen, wenn man zusagt, bestimmte Renovierungsmaßnahmen, etc. zu übernehmen, während der der Vormieter sonst die Wohnung noch nicht übergeben könnte. Kann z.B. sehr sinnvoll sein, wenn man ohnehin vorhat anders zu tapezieren oder zu streichen.

Gruß vom Wiz

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