I.d.R. ist dies die kürzeste, weil billigste.
Hi!
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Es hat sich alles geändert.
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Früher wurde die kürzeste(!) Strecke mit glaube ich 30 Ct./km gefördert.
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Nachwievor ist diese Unterstützungsleistung freiwilliger Natur (sprich: der Arbeitslose hat keinen Rechtsanspruch darauf), und die Höhe der Fahrkostenbewilligung liegt im Ermessen des Arbeitsvermittlers!
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Früher war direkt in den einschlägigen Paragrafen geregelt, wer für was wie viel erstattet bekommt. Aber das machte die Arbeit ja zu leicht, weswegen die einzelnen Regelungen mal schnell individualisiert wurden, sprich: in die Zuständigkeit der einzelnen AAs gelegt wurden…
Fazit: Nichts Genaues weiß man nicht…
Aber: Wenn der hier zuständige Vermittler sagt: „So, mehr gibt’s nicht, weil die billigste Variante“, ist dies nicht nur rechtmäßig, sondern sogar seine Pflicht, weil am wirtschaftlichsten für die AA (vgl. § 7 S. 1 SGB III: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__7.html).
LG
Jadzia