kürzlich abgeschlossene lebensversicherung kündigen

Hi Leute,
ich hoffe hier ist der eine oder andere der mir evtl. paar infos geben kann.

Ich habe vor kurzem 01.01.2010 eine Kapital-lebensversicherung für meine Frau abgeschlossen ohne vorher richtig nachzudenken.

Nun kommt mir aus privaten gründen für die Zukunft einiges auf mich zu und ich muss diese Versicherung kündigen. Ist dies ohne Probleme zum nächsten monat möglich ? Oder muss ich bis ende des Jahres zahlen, wobei ich eh nichts mehr bekommen werde, da es noch keinen Rückkaufswert dafür gibt.

Wäre super wenn es hier den einen oder anderen gibt der in dieser Branche tätig ist.

Die Versicherungsbedingungen sind sehr verschieden in der Branche. Da hilft nichts anderes als im § Kündigung nachzuschauen.

Die Versicherungsbedingungen sind sehr verschieden in der
Branche. Da hilft nichts anderes als im § Kündigung
nachzuschauen.

habe leider nichts dazu im §Dschungel gefunden. Trotzdem vielen dank.

Hallo Baris,
du kannst die Versicherung ohne Weiteres kündigen.

gruss
Daniel

Hallo Baris,
du kannst die Versicherung ohne Weiteres kündigen.

gruss
Daniel

ok super hört sich gut an. Also muss ich nicht bis ende des jahres zahlen?
Ich habe gehört gehabt das ich die provision für den versicherungsmakler zahlen soll. Und diese wird dann innerhalb des ersten jahres abgegeben.So ein Schwachsinn wurde mir erzählt und ich stehe leider grad kurz vor der scheidung und muss/will nicht weiter für meine noch frau die lebensversicherung weiterhin zahlen. Da sie diese nicht weiter führen möchte (arbeitslos) muss diese halt gekündigt werden.

Hallo,

offiziell kannst Du erst nach einem Jahr kündigen. Es wird aber kein Versicherer die Beiträge einklagen, falls Du nicht mehr zahlst, z.B. indem Du der Lastschrift widersprichst.

Meist § 4 Ist immer überschrieben mit Kündigung

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

es gibt eine einmonatige Widerspruchsfrist nach Erhalt des Versicherungsscheins. Wenn diese abgelaufen ist, kann die Lebensversicherung frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres, also 31.12.2010, gekündigt werden.

Freundliche Grüße

Hallo baris1978,

lies doch mal in der Police was über das vorzeitige kündigen steht. Das was Du in den letzten Monaten eingezahlt hast ist sowieso weg. Ob Du da noch Bearbeitungsgebühren zahlen musst, sollte in den Vertragunterlagen zu finden sein oder in den AGBs des Versicherers stehen.

Habe auch vor einigen Jahren eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen, was ich auch nicht nochmal machen würde. Die Gebühren und Provisionen für den Makler fressen letztendlich die Rendite auf. Der einzige, der sich mit dem Geld einen schönen Lenz machen kann, ist der Makler und der Versicherung. Hab gehört, dass nur 12% der Lebensversicherungen bis zum Ende laufen, der Rest wird vorzeitig gekündigt. Warum wohl?

Genauere Details kann ich Dir leider nicht geben, aber schau mal, was in der Police steht.

Viele Grüße
InsuranceH8er.

also ich blick da nicht mehr durch. Jeder schreibt was anderes :frowning: . Ich schicke mal die kündigung raus mal sehen was dabei raus kommt. Sollte wie gesagt darauf bestanden werden zum ende des jahres zu kündigen , dann werde ich es beitragsfrei stellen oder nicht weiter zahlen. Weil was ich nicht mehr zahlen kann können die mir auch nicht aus der tasche nehmen. Habe bei dieser versicherung noch weitere andere 4 verträge am laufen die ich ansonsten auch fristgemäß kündige und die mehr nachteile haben als ich. Ich denke da werden die wohl aufpassen nicht einen kunden zu verlieren der schön brav alles andere gezahlt hat.

Hallo,
du müsstest den Vertrag jeweils zum nächsten Ersten eines Monats kündigen können. Falls du die Beiträge nicht monatlich bezahlst, könnte die Gesellschaft deine Kündigung erst zum Ende des Beitragszahlungsabschnittes annehmen. Z.B. bei jährlicher Zahlungsweise wäre der nächste Kündigungstermin dann der 01.01.2011. In diesem Fall würde ich einfach die Zahlungsweise auf monatlich ändern lassen und zu nächsten Ersten kündigen. Ich würde aber der Gesellschaft meine Lage schildern und mitteilen, dass ich zum nächsten Ersten kündige.
Gruss Walter

Frag doch mal nach ob du die Zahlung aussetzen kannst bis du wieder flüssiger bist.

du kannst normalerweise mit Ablauf eines Monats kündigen un dmußt nicht ein volles Jahr zahlen. In diese, Fall könnte es vielleicht sogar zu einem Storno ab Begin kommen dann bekommst du das Geld zurück. Ansonst ist es auf jedenfall verloren. Da die Kosten nicht gedeckt sind

Guten Tag,

bitte lesen sie in ihren versicherungsbedingungen die kündigungsfristen nach. grundsätzlich würde ich sofort ein schreiben aufsetzen. darin kündigigen sie die LV und lassen sie ihr konto löschen. das schreiben sollte auch enthalten, dass sie dem versicherer die einzugsermächtigung entziehen. somit darf der versicherer gesetzlich kein geld mehr abbuchen. der versicherer wird sich sicherlich melden. diese reaktion würde ich abwarten und dann schauen wie der versicherer reagiert.
wenn sie noch fragen haben, können sie sich gern melden. grundsätzlich gibt es zu LV deutlich bessere produkte.

FREDDY

sicherliche, ihr konto wird wenig bis kein geld beinhalten. fordern sie ihren versicherer auf, den restbetrag zu überweisen.

alles muss schriftlich erfolgen.

FREDDY

Hallo,

jederzeit kannst Du Deine Lebensversicherung zum Ende des Monats Kündigen.

Es gibt tausend Möglichkeiten, jene, die Dir am Herzen lieben, günstig abzusichern.

Erst der eine Schritt, dann der nächste…melde Dich

VG

Karsten

Hallo!

Du kannst die LV sofort kündigen. Wenn die Versicherung Dir Probleme macht, zahle einfach nicht weiter bzw. kündige ihnen die Einzugsermächtigung und gib anschließend zukünftige Lastschriften wegen Widerspruch zurück.

Gruß

H.C. Sanders

Hallo,
ganz so negativ sehe ich die Sache nicht. Nach der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) wurden die Rückkaufswerte in den ersten Versicherungsjahren deutlich angehoben (durch Verteilung der Abschlußkosten, § 169 Abs. 3 VVG). Deshalb müßte bei Kündigung auch jetzt schon ein Rückkaufswert vorhanden sein. Die gezahlten Beiträge gibt es natürlich nicht zurück, bestenfalls die Hälfte. Genaueres hängt vom Tarif des Versicherers ab.
Normalerweise ist eine Kündigung jederzeit möglich und nicht erst am Ende des Versicherungsjahres. Genaueres regelt auch hier der Tarif (konkret: die Versicherungsbedingungen).
Empfehlenswert ist auf jeden Fall eine Kündigung so schnell wie möglich, da sonst die Verluste nur noch größer werden.

Freundliche Grüße

Fritz Zeuner

Hi baris1978,

abgesehen davon, dass ich mir schwer vorstellen kann was denn da aus privaten Gründen auf jemand zukommt sodass eine eben getroffene Absicherung nicht mehr notwendig ist, sollte es möglich sein aus dem Vertrag auszusteigen. Rein rechtlich steht der Versicherungsgesellschaft im Normalfall allerdings der komplette Erstjahresbeitrag zu. Dass dieser jedoch letztendes bei Nichtzahlung eine Lebensversicherung auch praktisch (abgesehen von Zahlungserinnerungen und Mahnung) wirklich „eingetrieben“ wird ist mir bisher nicht bekannt. Ob das in diesem Fall jedoch genauso gehandhabt wird, vermag ich nicht zu beurteilen.

Wenn du monatlich einbezahlst, kannst du zum Ende des nächsten Monats kündigen.

LG,
Andreas