Kürzung 13. Gehalt anfechtbar?

Hallo zusammen,

mal angenommen, Arbeitnehmer A wird wie seine anderen angestellten Kollegen zum Chef gerufen. Dort wird im mündlich mitgeteilt, dass sein 13. Gehalt gestrichen oder gekürzt wird (Grund betriebliche Sparmaßnahmen). Der Chef hat einen Zeugen dabei, aber es gibt keine Vertragsänderung oder andere schriftliche Vereinbarungen.

Im Vertrag von A wird ihm ein 13. Gehalt zugesichert und er bekommt es seit 7 Jahren.

Kann A jetzt gegen diese mündliche Vertragsänderung klagen? Wenn ja, unmittelbar nach der Mitteilung oder wenn das 13. Gehalt tatsächlich nicht oder nicht vollständig gezahlt wird (Dezember)?

A arbeitet für ein Unternehmen ohne Tarifvertrag oder Betriebsrat.

  1. Frage: Angenommen A hat leider keine Rechtsschutzversicherung. Hätte er noch eine Chance sich für diesen Fall zu versichern? Ursprung der Klage wäre möglicherweise die mündliche Mitteilung, dann greift die Versicherung nicht mehr, oder beginnt die Klage erst beim möglichen Vertragsbruch im Dezember?

Vielen Dank für alle Antworten!

Hallo,

mal angenommen, Arbeitnehmer A wird wie seine anderen
angestellten Kollegen zum Chef gerufen. Dort wird im mündlich
mitgeteilt, dass sein 13. Gehalt gestrichen oder gekürzt wird
(Grund betriebliche Sparmaßnahmen). Der Chef hat einen Zeugen
dabei, aber es gibt keine Vertragsänderung oder andere
schriftliche Vereinbarungen.

So geht es nicht. Hier wäre eine Änderungskündigung erforderlich.

Im Vertrag von A wird ihm ein 13. Gehalt zugesichert und er
bekommt es seit 7 Jahren.

Dann steht es ihm auch zu.

Kann A jetzt gegen diese mündliche Vertragsänderung klagen?
Wenn ja, unmittelbar nach der Mitteilung oder wenn das 13.
Gehalt tatsächlich nicht oder nicht vollständig gezahlt wird
(Dezember)?

Gegen die mündliche „Vertragsänderung“ muss nicht geklagt werden. Diese würde eine beidseitige Willenserklärung voraussetzen, die hier wohl nicht gegeben ist. Sollte das 13te ausbleiben, kann/sollte man den AG auf Vertragserfüllung verklagen.

A arbeitet für ein Unternehmen ohne Tarifvertrag oder
Betriebsrat.

Zunächst egal.

  1. Frage: Angenommen A hat leider keine
    Rechtsschutzversicherung. Hätte er noch eine Chance sich für
    diesen Fall zu versichern? Ursprung der Klage wäre
    möglicherweise die mündliche Mitteilung, dann greift die
    Versicherung nicht mehr, oder beginnt die Klage erst beim
    möglichen Vertragsbruch im Dezember?

Hmmm. Normalerweise gibt es eine Sperrfrist und die Vers. greift nur bei Streitigkeiten, die nach der Sperrfrist eintreten. Da würde ich mal im Versicherungsbrett fragen.

Gruß

S.J.

Vielen Dank für alle Antworten!

Hallo,

  1. Frage: Angenommen A hat leider keine
    Rechtsschutzversicherung. Hätte er noch eine Chance sich für
    diesen Fall zu versichern? Ursprung der Klage wäre
    möglicherweise die mündliche Mitteilung, dann greift die
    Versicherung nicht mehr, oder beginnt die Klage erst beim
    möglichen Vertragsbruch im Dezember?

bei meiner Rechtsschutz gab es eine Sperrfrist von 1/2 Jahr. Das wäre also in jedem Fall zu spät für den hypothetischen AN.

Gruß, Niels