Kürzung bei außergewöhnlichen Belastungen

Hallo,
ich habe da mal eine Frage zu folgendem Fall…
In 2006 hat Person A in einem Monat (!) einen unterhaltsberechtigten Verwandten (Person B) mit einer Summe von 640EUR unterstützt. Person B hatte in diesem Monat KEIN eigenes Einkommen, wohl aber in den anderen 11 Monaten.
Ich habe §33 ESTG so verstanden, dass dieses Einkommen NICHT auf die
640 EUR, die Person A für den einen Monat maximal geltend machen
kann, angerechnet wird. Trotzdem hat das FA im Bescheid geschrieben
„Ihre Unterhaltsleistungen wurden wegen der Einkünfte und Bezüge der
unterstützten Person nicht berücksichtigt“…wie seht ihr das ?

Gruß
Chris

Obwohl es sich offensichtlich um den § 33a handelt, haben Sie das ganz richtig verstanden, es gilt hier das sog. Monatsprizip, d.h. alle Beträge werden nur zu 1/11 berücksichtigt.
Jedoch werden die aussergewöhnlichen belastungen nicht nur durch Einkünfte, vielmehr auch durch bezüge und auch Zuschüsse gemindert. Liegen vielleicht zuschüsse oder bezüge vor, die Ihnen noch unbekannt sind?