Guten Tag, ich habe vor 2 monaten einen vermittlungsvorschlag von meinem Ansprechpartner bekommen. Dabei handelte es sich um einen Arbeitsplatz als Heilerziehungspflerin in Nachtarbeit.
Da ich noch nie als Nachtwache gearbeitet habe und keine berufserfahrung habe, habe ich mich dazu entschieden dort erstmal anzurufen um nachzufragen ob es sich lohnt mit meinen vorraussetzungen dort zu bewerben. Am telefon sagte man mir den das sie jemanden mit Erfahrung brauchen und das ausfahlverfahren bereits bekonnen hat und somit eine bewerbung micht mehr berücksichtigt wird.
Nun wirft mir die ARGE vor ich hätte eine zumutbare arbeit, die ich von der Einrichtung angeboten bekommen hätte, nicht angenommen.
Nur dieses Angebot hat es nie gegeben, nur diesen Vermittlungsvorschlag.
Mir hat die ARGE nun mein Geld um 30% gekürzt.
Muss ich das hinnehmen oder lohnt es sich Wiederspruch einzureichen.