Kürzung bei Klinikaufenthalt

Hallo,

ein Alg-II-Empfänger bekommt bei einem Klinikaufenthalt 35 % der Leistungen gekürzt. Verbleiben also ca. 224 €/Monat.

Nun muss er pro Tag aber 10 € an die KK bezahlen, für max. 28 Tage. Das entspricht dann 280 €. Also 56 € weniger, als ihm für diesen Monat zum Leben bleibt. (Strom, Kontoführungskosten etc. laufen ja weiter und müssen bezahlt werden.)

Da muss er sich ja verschulden. Wie soll man das machen? Gibt es da Sonderregelungen?

Agnes

Hallo,

Gibt es da Sonderregelungen?

Na ja, es gibt wohl seit Anfang des Jahres eine sogenannte Bagatellgrenze, was die KH-Aufenthaltsdauer angeht; erst wenn die überschritten ist, wird gekürzt: http://www.konsumo.de/news/2139-Krankenhausaufenthal….

Grüße
Renee

Hallo,

http://www.konsumo.de/news/2139-Krankenhausaufenthal….

vielen Dank für die zügige Hilfe. Damit komme ich schon mal weiter.

Agnes

Hallo

Hallo,

ein Alg-II-Empfänger bekommt bei einem Klinikaufenthalt 35 % der Leistungen gekürzt. Verbleiben also ca. 224 €/Monat.

Da muss er sich ja verschulden. Wie soll man das machen? Gibt es da Sonderregelungen?

Das macht jede ARGE wie sie will, am besten Widerspruch einlegen.
M. W. sollte die Regelung gekippt werden, weil es für 'ne kaputte Waschmaschine auch keinen Sonderbedarf mehr gibt, deshalb darf es eigentlich andersrum auch nicht sein.

Agnes

Der Mikesch

Hallo

von Versicherungsseite gibt es auch eine Regelung, dass bei entsprechendem Mindestsatz (also ob Alg II oder sonstigen Geringverdienern) eine maximale Zuzahlung für alles (inkl. evtl. schon vorheriger Praxisgebühren und Arzneizuzahlungen etc.) von ca. 70 € gibt. Wenn man darüber fällt, kann man sich befreien lassen.
Evtl. geht das auch schon, wenn abzusehen ist, dass man mit dem Krankenhausaufenthalt die Grenze überschreitet; also einfach mal bei der KV fragen. Oder auch mal hier im Versicherungsbrett.

Gruß Susanne