Kürzung der Arbeitsstunden in der Schwangerschaft

Hallo,
ich habe eine Frage und hoffe mir kann dabei jemand helfen.
Und zwar arbeite ich im Kindergarten und meine vertragliche Arbeitszeit varriiert zw. 30 und 40 Wochenstunden. Bisher habe ich auch die vollen 40 Stunden gearbeitet. Mein Chef weiß nun von meiner Schwangerschaft und ich habe auch bisher diese 40 Std gearbeitet. Durch häufiges Auftreten von Kinderkrankheiten in unserer Einrichtung und dem damit verbundenen befristeten Beschäftigungsverbot für mich soll ich nun in einen Hort versetzt werden und dort nur noch für 32 Std. beschäftigt werden. Da ich aber im Moment krank geschrieben bin lässt mein Chef mich aus Personalgründen doch noch über meine alte Einrichtung laufen, hat mich aber trotzdessen auf den 32 Std gelassen. Ist das rechtlich so ok? Denn in der Einrichtung wird eigentlich eine volle Kraft gebraucht.
Nun ist bei mir abzusehen, dass ich ein Beschäftigungsverbot bekomme für die restl. Schwangerschaft. Das heißt auch weiter nur 32 Std bezahlt bekomme. Was sich rein finanziell sehr aufs Elterngeld auswirkt geschweigendenn mal abgesehen von dem momentanen finanziellen Verlust.
Sollte man sich dagegen währen?

Vielen Dank für schnelle Antworten.
Ich bin allen sehr dankbar.

Kann dir leider da nicht antworten. Bin Freiberufler.
Sicher auch eher eine Sache für Arbeitsrechtler.
Wünsch dir viel Glück
Coco

Hallo,

ich würde mich auf jeden Fall rechtlich beraten lassen. Eine Beratung beim Rechtsanwalt (Arbeitsrecht) kostet nicht die Welt.
Ich wünsch dir alles Gute.

Liebe Grüße

beate

Hallo,
da Du schreibst, dass Deine Arbeitszeit vertraglich zw. 30 - 40 Wochenstunden variiert, ist es theoretisch ja rechtens Dich eben zw. 30 - 40 Wochenstunden arbeiten zu lassen. Da ich den Vertrag nicht kenne, kann ich Dir nicht wirklich weiterhelfen. Lass doch den Vertrag mal anwaltlich prüfen, denn natürlich sind 8 Wochenstunden weniger auch mit entsprechenden Lohneinbußen verbunden. LG

Hallo,

das Thema ist mir ehrlich gesagt zu komplex und ich möchte keine falsche Aussagen machen. Am besten rufst du mal bei der Schwangerenberatung deines Gesundheitshamtes an. In der Regel sitzen da sehr nette Frauen die sich mit arbeitschutzrechtlichen Themen rund um die Schwangerschaft hervorragend auskennen und Schweigepflicht wahren.

Alles Gute,
barisha

Sorry Knuffi,

da kann ich dir le ider nicht helfen. So genau kenn ich mich mit der rechtlichen Geschichte nicht aus, besonders da ich selbständig bin.

Ich wünsche dir alles Gute für den Rest der Schwangerschaft.

LG

Schmunzl

Hallo,

rein Theoretisch muss der Arbeitgeber die Stunden während einer Krankschreibung und während des Beschäftigungsverbotes zahlen, die Vertraglich vereinbart sind. Da nun bei Ihnen 30 - 40 Wochenstunden im Vertrag stehen denke ich, dass es legitim ist, wenn er Ihnen nur 32 Stunden bezahlt. Allerdings weiß ich es auch nicht sicher!!

Tut mir leid, dass ich Ihnen nicht so gut weiterhelfen kann.
Ich wünsche Ihnen eine schöne Schwangerschaft und alles gute.

Liebe Grüße
Pia

Hallo, zu diesem Thema weiß ich leider überhaupt nichts.

Alles Gute, Stefanie

Hallo

Die Fragen sind sehr interessant, jedoch sicherlich auch komplex.
Da es auch hier mehr um Arbeitsrecht geht, als die Schwangerschaft an sich, würde ich lieber auf wer-weiss-was jemanden unter „Arbeitsrecht“ anschreiben.
Ich kann mir auch vorstellen, dass dies eventuell von Bundesland zu Bundesland variiert und daher könnten Sie sich auch mal bei Ihnen vielleicht bei einer Behörde schlau machen?

Ich drücke Ihnen jedenfalls die Daumen, alles Gute mit Ihrem heranwachsenden Baby,
beste Grüße und angenehmes Wochenende!

Hallo,

also ich würde gegenan gehen. Das kann eigentlich nicht legal sein, aber genau weiß ich’s auch nicht.
Ich würde mich mal bei ner Rechtsberatung erkundigen.
Einschätzung beim Anwalt kostet auch nicht viel.

Drücke Dir die Daumen.

Gruss
Steff-Steff

Hallo,
sorry dass ich mich erst jetzt melde aber ich war bis gestern im Urlaub. Also genau kann ich dir hier keine genauen Angaben machen. Du hast ja sicherlich einen schriftlichen Vertrag und den würde ich somit als Grundlage nehmen, egal wie du zuletzt gearbeitet hast. Aber ich würde mich da auf jedenfall noch genauer erkundigen wenn ich dich wäre.
Alles Gute für den Rest der Schwangerschaft und die bevorstehende Geburt.
LG
Melanie