Kürzung der Ausbildungsvergütung bei unentschuldigtem Fehlen

Wäre es erlaubt die Ausbildungsvergütung um 1/30 des Monats zu kürzen, wenn der Auszubildende unentschuldigt (also ohne Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) einen ganzen Tag in der Berufsschule fehlt bzw. dem Ausbildungsbetrieb fernbleibt?
Wo ist eine solche Regelung gesetzlich verankert bzw. ausgeschlossen?