Kürzung der Eigenheimzulage - wen trifft's?

Hallo liebe Steuer-Experten,

ab dem 01.01.2004 wird ja, wenn’s ich mich nicht irre, die Eigenheimzulage gekürzt, um 30% glaube ich.

Trifft das nur diejenigen, die eine Eigenheimzulage nach dem 01.01.2004 neu beantragen (alle „älteren“ Bezieher hätten dann Bestandsschutz), oder trifft das alle?

Vielen Dank schonmal …

Grüße
Sebastian

Hallo!

Der gesetzliche Anspruch auf Eigenheimzulage für den gesamten Förderzeitraum wurde in „Altfällen“ mit Herstellung/ Anschaffung begründet und kann dem Eigentümer nicht mehr genommen werden.

Nur die neu begründeten Ansprüche sind entsprechend niedriger. Neufälle sind die mit Kaufvertrag bzw. Beginn der Herstellung (Bauantrag?) nach dem 31.12.2003.

nachzulesen im Haushaltsbegleitgesetz 2004, dort Artikel 6: http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl103s3076.pdf

Ciao!
Nemo

Vielen Dank!
Hallo Nemo,

Der gesetzliche Anspruch auf Eigenheimzulage für den gesamten
Förderzeitraum wurde in „Altfällen“ mit Herstellung/
Anschaffung begründet und kann dem Eigentümer nicht mehr
genommen werden.

Sehr gut!

Nur die neu begründeten Ansprüche sind entsprechend niedriger.
Neufälle sind die mit Kaufvertrag bzw. Beginn der Herstellung
(Bauantrag?) nach dem 31.12.2003.

Nee, der Kauf war im Jahr 2000.

nachzulesen im Haushaltsbegleitgesetz 2004, dort Artikel 6:
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl103s3076.pdf

Das habe ich mir trotzdem mal gezogen, ist ja eine schicke Sammlung der Gesetzesänderungen an einer Stelle, kann man sicher für viele andere Dinge brauchen oder sich einfach mal schlaulesen.

Vielen Dank!

Grüße
Sebastian