Kürzung der Heizkosten korrekt vorgenommen?

Guten Tag,

das Haus auf das ich mich im folgenden beziehe ist ein Mehrfamilienhaus mit einer Gesamtwohnfläche von 225 qm und 6 Mietparteien.
Durch Zufall wurde herausgefunden, dass der Vermieter bei einer Partei die Heizkosten für mindestens zwei Abrechnungen handschriftlich gekürzt hat. Er hat davon die anderen Mieter nicht in Kenntnis gesetzt. Die Kürzung wurde vorgenommen indem die Wärmemenge von abgelesenen 4,736 MWh auf 1,654 MWh reduziert wurde. Der reduzierte Verbrauch entspricht dem einer gleich großen Mieteinheit im Haus. Die Kürzung wurde vorgenommen, da der Verbrauch extrem hoch war und die Wohnung schlecht gedämmt ist.

Nun die Frage: die Umlage der Kosten geschieht zu 70/30 Verbrauch/Fest. Dass heißt an den Kosten des hohen Heizverbrauchs sind alle anderen Mieter zu 30% beteiligt. Hätte in diesem Falle nicht also auch für alle anderen Mietparteien eine Kürzung vorgenommen werden müssen? Wenn ja, in welcher Form?

Vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe!

X.

Hallo,

Hätte in diesem Falle nicht also auch für alle anderen
Mietparteien eine Kürzung vorgenommen werden müssen? Wenn ja,
in welcher Form?

ich behaupte einfach mal, dass jeder Mieter Anspruch auf eine korrekte NK-Abrechnung hat. Die Unterlagen zur Überprüfung kann er gegen Kostenersatz anfordern, bzw. einsehen.

Es darf ihm nur so viel belastet werden, wie er tatsächlich verbraucht hat (70/30 Verbrauch/Fest). Die tatsächlichen Kosten sollten sich durch eine Überprüfung der Belege errechnen lassen.

Hat der Vermieter nachweislich Verbrauchskosten einer Mietpartei auf die anderen Mieter umgelegt, dürfte die Rechnung auch anfechtbar sein.

Falls die NK- Abrechnung korrekt ist:
Der Vermieter darf jedem beliebigen Mieter auf seine Kosten etwas schenken, bzw. nachlassen (Z.B. Nebenkosten oder Grundmiete). Ein Anspruch für die anderen Mieter entsteht hierdurch nicht. Für sie gilt ihr Vertrag, auch wenn der Nachbar für die gleiche Wohnung weniger Miete zahlt.

ms

ms