Kürzung der Maklercourtage möglich?

Hallo,
es geht um folgendes Problem:
Die Kaufinteressenten von Wohneigentum, Familie Müller, sind mit der Leistung des Maklers nicht zufrieden. Während der Vorverhandlungen wurden Gebote nicht weitergeleitet, es erfolgten nach Gebotsabgabe keine Rückrufe. Als Familie Müller nun ihrerseits den Makler anruft, um nachzufragen, was der Verkäufer zu ihrem Gebot meine, wurden sie vor die vollendete Tatsache gestellt, die Wohnung wäre bereits weg, das Geschäft also gelaufen. Die anderen Interessenten (von deren Existenz vorher gar nichts bekannt war), hätten den vom Verkäufer geforderten Mindestpreis akzeptiert und hätten sich mit diesem den Abend davor mit Handschlag geeinigt.
Frau Müller kann das nicht glauben und ruft den Verkäufer direkt an. Dieser ist sehr erstaunt und meint, dass man sich am Abend zuvor zwar im Maklerbüro getroffen, eine starke Kaufabsicht geäußert, jedoch nichts festgemacht worden wäre. Frau Müller solle sich aber doch bitte wieder an den Makler wenden und dies mit ihm klären. Dies tut Frau Müller, der Makler reagiert sehr verärgert auf die direkte Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer und bezeichnet das Verhalten von Frau Müller als „unanständig“. Frau Müller erhöht trotz der Proteste des Maklers das Gebot und bittet um Weitergabe an den Verkäufer.
Danach beginnt ein zweitägiges Hickhack, an dem der Makler versucht, Frau Müller zeitmäßig unter Druck zu setzen mit der umgehenden Beibringung von Finanzierungszusagen und gleichzeitig den Verkäufer mit unwahren Behauptungen zu verunsichern. (Bei späteren Gesprächen zwischen Familie Müller und den Verkäufern kommt dann heraus, dass beiden wechselseitig vom Makler Lügen aufgetischt wurden.) Wieder ruft der Makler nicht wie versprochen zurück, wieder müssen sich Käufer und Verkäufer direkt in Verbindung setzen und die Verhandlungen telefonisch führen.
Trotz aller Hindernisse kommt es zu einer Einigung zwischen Familie Müller und den Verkäufern. Man trifft sich umgehend, um einen Vorvertrag mit allen wichtigen Vereinbarungen zu formulieren und zu unterschreiben. Der Makler kommt später dazu, prüft den Vertrag und wird beauftragt, den Notartermin zu vereinbaren.
Bei diesem Treffen erzählt der Makler dann, dass der andere Kaufinteressant an dem Termin im Maklerbüro ja die Möglichkeit gehabt hätte, auch einen Vorvertrag zu unterschreiben, es sich aber noch einmal überlegen wollte. Also es noch nicht einmal zu dem erst behaupteten „Handschlag“ gekommen sei. Darauf angesprochen, dass er aber vorher etwas ganz anderes erzählt hätte, meinte er dann, das Geschäft wäre aber sicherlich trotzdem zustande gekommen. Außerdem kam auch noch heraus, dass die anderen Kaufinteressenten das gleiche Gebot wie Familie Müller abgegeben hatten, also keinesfalls das vom Verkäufer geforderte Mindestgebot. Also hatten Müllers nicht nur einen Schritt, sondern direkt um das doppelte überboten. Der Verkäufer wäre mit einem Schritt darunter auch zufrieden gewesen.
Der Makler nahm den von allen unterschriebenen Vorvertrag an sich und sagte zu, diesen abtippen zu lassen und dann sowohl den handschriftlichen Entwurf als auch die Reinschrift umgehend an Käufer und Verkäufer zu faxen. Dies ist - trotz zweifacher Aufforderung durch Familie Müller - nicht passiert.
Fazit: Für keine der Parteien hat der Makler seinen Job ordentlich erledigt. Durch das Zurückhalten der Informationen hat er den Verkäufer vielleicht um ein noch höheren Kaufpreis gebracht, Familie Müller hat zuviel geboten, die nun unterlegene Interessentenfamilie ist zutiefst enttäuscht.
Familie Müller sind jedoch diejenigen, die die 3,48 % Courtage zahlen müssen. Der entsprechende Passus ist bereits im vom Notar gefertigten Kaufvertragsentwurf enthalten.
Familie Müller ist jedoch der Meinung, dass hier in keinem Fall die volle Courtage zu zahlen ist, möchte jedoch aufgrund der vorangegangenen Erlebnisse vor Unterschrift des Kaufvertrages nicht noch mehr Unruhe in die Angelegenheit bringen. Vielmehr ist beabsichtigt, nach Vertragsunterzeichnung Kontakt zum Chef des Maklers aufzunehmen, ihm die Angelegenheit zu schildern und eine Minderung der Courtage zu verhandeln.
Nun die Frage: Kann man den Passus aus dem Kaufvertrag entfernen lassen? Eigentlich gehört er dort doch auch gar nicht rein, oder? Und was passiert, wenn man den Passus drin lässt? Dann kann Familie Müller doch nichts mehr gegen den Makler ausrichten, oder? So nach dem Motto: unterschrieben ist unterschrieben.
Aber kann man überhaupt etwas gegen diesen Makler unternehmen? So arbeitet doch kein vernünftiger Makler, oder??? Familie Müller, die Verkäufer und auch die unterlegene Familie sind sich einig und bestätigen bzw. ergänzen die Aussagen der anderen.
Bin sehr gespannt auf eure Antworten und sage schon mal im voraus herzlichen Dank!

Hallo Lea,

Die Kaufinteressenten von Wohneigentum, Familie Müller, sind
mit der Leistung des Maklers nicht zufrieden. Während der

Das müssen sie auch nicht. Auftraggeber des Maklers ist der Verkäufer und nicht der Käufer (auch wenn der den Makler bezahlt).

Familie Müller sind jedoch diejenigen, die die 3,48 % Courtage
zahlen müssen. Der entsprechende Passus ist bereits im vom
Notar gefertigten Kaufvertragsentwurf enthalten.

Familie Müller wird auch einen Maklerauftrag unterschrieben haben, in dem sie die Zahlung der Courtage zusagt, wenn ein Kaufvertrag zustande kommt.

Familie Müller ist jedoch der Meinung, dass hier in keinem
Fall die volle Courtage zu zahlen ist, möchte jedoch aufgrund

Das ist Familie im Irrtum, der Makler hat ihnen eine Immobilie vermittelt, und dann ist die Courtage fällig, ohne wenn und aber.

aufzunehmen, ihm die Angelegenheit zu schildern und eine
Minderung der Courtage zu verhandeln.

Das ist vergebliche Mühe. Wenn der Kauf der Wohnung perfekt ist, hat der Makler keinen Anlaß mehr, seinen Verdienst schmälern zu lassen.

Nun die Frage: Kann man den Passus aus dem Kaufvertrag
entfernen lassen?

Nein, kann man nicht.

nicht rein, oder?

In den Vertrag kommt rein, was Käufer und Verkäufer vereinbaren. Familie Müller darf nicht vergessen, dass sie dem Makler die Courtagezahlung schriftlich zugesagt hat (vermute ich zumindest, sonst hätte der Makler den Kontakt zum Verkäufer nicht hergestellt).

lässt? Dann kann Familie Müller doch nichts mehr gegen den
Makler ausrichten, oder?

Wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist, ist der Job des Makler erledigt und die Courtage fällig. Da gibt es nichts mehr zu diskutieren und zu verhandeln.

Aber kann man überhaupt etwas gegen diesen Makler unternehmen?

Nicht bei ihm kaufen.

Klage über die Arbeitsweise oder die Courtagehöhe eines Immobilienmakler erscheinen hier regelmäßig. Es hilft aber nichts, wenn ich mir von einem Makler eine Immobilie nachweisen lasse (dazu leiste ich in der Regel eine Unterschrift) und diese dann wirklich kaufe, muß ich den Makler entlohnen. Im Nachhinein kann man sich dann dieser Verpflichtung nicht mehr entziehen. Wenn man sich über einen Makler ärgert, muß manihn stehen lassen und eine andere Immobilie suchen. Einen anderen Weg gibt es nicht.

Gruß

Nordlicht

Nun die Frage: Kann man den Passus aus dem Kaufvertrag
entfernen lassen?

Nein, kann man nicht.

nicht rein, oder?

In den Vertrag kommt rein, was Käufer und Verkäufer
vereinbaren. Familie Müller darf nicht vergessen, dass sie dem
Makler die Courtagezahlung schriftlich zugesagt hat (vermute
ich zumindest, sonst hätte der Makler den Kontakt zum
Verkäufer nicht hergestellt).

Gruß
Nordlicht

Also meiner Meihnung nach, ich bin aber kein Experte (!), hat der Makler nichts in einem Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zu suchen.
Das ist das Problem, wenn man den Markler erlaubt den Notar auszusuchen! Die beiden Arbeiten warscheinlich schon lange zusammen und eine Hand wäscht die andere!

Hallo Nordlicht,

vielen Dank für deine Kommentare. Allerdings sehe ich da einiges anders:

Die Kaufinteressenten von Wohneigentum, Familie Müller, sind
mit der Leistung des Maklers nicht zufrieden. Während der

Das müssen sie auch nicht. Auftraggeber des Maklers ist der
Verkäufer und nicht der Käufer (auch wenn der den Makler
bezahlt).

Ich verstehe die Aufgabe eines Maklers darin, dass er zwischen zwei (oder mehreren) Parteien als Mittler auftritt mit dem Ziel, ein für den Auftraggeber - in diesem Fall der Verkäufer, da hast du Recht - bestmögliches Verhandlungsziel zu erreichen. Dies war hier nicht der Fall! Und wie bereits gesagt - auch der Auftraggeber war nicht zufrieden.

Familie Müller sind jedoch diejenigen, die die 3,48 % Courtage
zahlen müssen. Der entsprechende Passus ist bereits im vom
Notar gefertigten Kaufvertragsentwurf enthalten.

Familie Müller wird auch einen Maklerauftrag unterschrieben
haben, in dem sie die Zahlung der Courtage zusagt, wenn ein
Kaufvertrag zustande kommt.

Nein, das hat Familie Müller nicht getan. Familie Müller hat gar nichts unterschrieben.

Familie Müller ist jedoch der Meinung, dass hier in keinem
Fall die volle Courtage zu zahlen ist, möchte jedoch aufgrund

Das ist Familie im Irrtum, der Makler hat ihnen eine Immobilie
vermittelt, und dann ist die Courtage fällig, ohne wenn und
aber.

Ist das nicht ein wenig einfach? Letztendlich hat der Makler herzlich wenig zu diesem Kaufvertrag beigetragen.

aufzunehmen, ihm die Angelegenheit zu schildern und eine
Minderung der Courtage zu verhandeln.

Das ist vergebliche Mühe. Wenn der Kauf der Wohnung perfekt
ist, hat der Makler keinen Anlaß mehr, seinen Verdienst
schmälern zu lassen.

Das befürchte ich auch. Allerdings kann man in diesem speziellen Fall nicht von „verdienen“ sprechen. Hier wurde eigentlich eher der schlechte Ruf bestätigt, der den Maklern nun einmal vorauseilt - sei es dahin gestellt, ob berechtigt oder nicht, wie in jedem Fall kann und darf man sicher nicht pauschalisieren.

Nun die Frage: Kann man den Passus aus dem Kaufvertrag
entfernen lassen?

Nein, kann man nicht.

nicht rein, oder?

In den Vertrag kommt rein, was Käufer und Verkäufer
vereinbaren. Familie Müller darf nicht vergessen, dass sie dem
Makler die Courtagezahlung schriftlich zugesagt hat (vermute
ich zumindest, sonst hätte der Makler den Kontakt zum
Verkäufer nicht hergestellt).

Du siehst, du liegst falsch, es gab keine Unterschrift, trotzdem wurde der Kontakt hergestellt. Aber davon mal abgesehen - habe ich noch nie erlebt, dass ich bei einem Makler etwas unterschreiben musste, bevor er einen Kontakt hergestellt hat!

lässt? Dann kann Familie Müller doch nichts mehr gegen den
Makler ausrichten, oder?

Wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist, ist der Job des
Makler erledigt und die Courtage fällig. Da gibt es nichts
mehr zu diskutieren und zu verhandeln.

Aber kann man überhaupt etwas gegen diesen Makler unternehmen?

Nicht bei ihm kaufen.

Klage über die Arbeitsweise oder die Courtagehöhe eines
Immobilienmakler erscheinen hier regelmäßig. Es hilft aber
nichts, wenn ich mir von einem Makler eine Immobilie
nachweisen lasse (dazu leiste ich in der Regel eine
Unterschrift) und diese dann wirklich kaufe, muß ich den
Makler entlohnen. Im Nachhinein kann man sich dann dieser
Verpflichtung nicht mehr entziehen. Wenn man sich über einen
Makler ärgert, muß manihn stehen lassen und eine andere
Immobilie suchen. Einen anderen Weg gibt es nicht.

Auch die Antwort „nicht bei ihm kaufen“ erscheint mir doch sehr einfach. Und ich denke schon, dass es noch eine andere Möglichkeit gibt, denn schließlich gibt es auch noch den RDM und der ist schon um einen guten Ruf bemüht. Weißt du, bei jedem Handwerker wird aus nichtigsten Gründen die Rechnung gekürzt, wenn der Kunde nicht zufrieden ist. Sind Makler so elitär bzw. arrogant, dass sie für sich Vollkommenheit in Anspruch nehmen? Und muss ein Interessent auf eine Immobilie verzichten, nur weil der Makler seinen Job nicht kann? Na, da würde sich der Auftraggeber (Verkäufer) aber bestimmt freuen …

Gruß
Lea

Hallo Ollersven,
ich meine das auch, aber da teilen sich offensichtlich die Meinungen. Ich habe auch gehört, dass bei der Notarskammer diese Verfahrensweise sehr umstritten ist. Unser Jurist meinte auch, dass der Passus da nicht reingehört. Aber so richtig sicher ist keiner.
Gruß
Lea

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Hallo,

wir haben die Maklerklausel als Käufer aus unserem Kaufvertrag streichen lassen. Wenn Käufer und Verkäufer sich einig sind, ist das kein Problem. Die Forderung des Makler muss dieser sich dann (wie jeder andere Dientsleister auch) per Rechnung anfordern (und ggf. einklagen).

gesagt - auch der Auftraggeber war nicht zufrieden.

Nochmal: das spielt keine Rolle. Der Makler hat einen Kaufvertrag zu vermitteln. Das hat er offenbar in Deinem Falle getan.

Nein, das hat Familie Müller nicht getan. Familie Müller hat
gar nichts unterschrieben.

Dann hast Du gute Karten. Ist aber nach meiner Erfahrung unüblich.

Ist das nicht ein wenig einfach? Letztendlich hat der Makler
herzlich wenig zu diesem Kaufvertrag beigetragen.

Im Vertrieb wirst Du nach Erfolg honoriert, nicht nach Einsatz. D.h. in diesem Fall: Vertragsabschluß = Honorar

Du siehst, du liegst falsch, es gab keine Unterschrift,
trotzdem wurde der Kontakt hergestellt. Aber davon mal

Inzwischen steht es nach Deiner Schilderung im Kaufvertrag der Immobilie drin.

Auch die Antwort „nicht bei ihm kaufen“ erscheint mir doch
sehr einfach.

Weißt Du eine andere Lösung ? Ich nicht.

Sind Makler so
elitär bzw. arrogant, dass sie für sich Vollkommenheit in
Anspruch nehmen?

Das glaube ich nicht, spielt auch hier keine Rolle. Der Makler hat wie schon bemerkt, das gewünschte Ergebnis geliefert.

Hi,

Familie Müller teilt ihr Schicksal mit vielen Anderen: Sie glaubt(e), der Makler sei ihr Freund. Ist er aber nicht.

Bevor sich ein anwesender Makler auf die Füsse getreten fühlt: Ich achte eure Arbeit und glaube, dass es in eurem Berufsstand auch nicht mehr schwarze Schafe gibt, als z.B. in meinem.

Aaaaber, zurück zu Familie Müller: Evtl. ist Familie M. sogar auf einen sehr alten Trick hereingefallen. Das „gegeneinander Ausspielen“ war vom Makler sehr geschickt eingefädelt. Und, mal ehrlich: Bei den derzeitigen Immobilienpreisen hat das quasi „doppelte überbieten“ der Familie M. mehr als genug für die Immobilie eingefahren. Oder weiß der Käufer, dass der Verkäufer auch unzufrieden ist? Dieser könnte ja immer noch den Verkauf verweigern.

Ich halte Familie M. für reichlich naiv, wenn sie sich erst nach allen Regeln der (Makler)Kunst weichkochen läßt, und dann auf Unzufriedenheit und womöglich Falschberatung pocht.

Nochmal zur Verdeutlichung: Ich finde solches Geschäftsgebaren nicht wirklich in Ordnung. Aber es gehört immer einer dazu, der mitspielt. Und wenn Familie M. einen Kaufpreis geboten hat, der ihr ok erscheint: Wo ist das Problem?

Just my 2 pence

Bonsai, gerade auf dem Weg zum Gutachter, um diverse Maklerangaben vom Wochenende überprüfen zu lassen…