Hallo Wissende,
nehmen wir an, ein Makler muss für eine Wohnung bezahlt werden. Dieser Makler sagt er kümmert sich und tut nichts. Nur auf immerwiederkehrende Anrufe setzt er sich in Bewegung und verspricht dann am nächsten Tag anzurufen (was er dann doch nicht tut…).
Kann man ihm die Telefonanrufe, die man tätigt um ihm hinterher zu telefonieren, in Rechnung stellen, oder sein Gehalt kürzen, was er für die Wohnungsvermittlung bekommen soll? Oder kann man da einfach „frei handeln“?
Für Antworten bin ich dankbar.
Gruß
Mareike
Es kommt darauf an, was im Maklervertrag steht.
Ein Makler ist bei normalen Maklerverträgen nicht zum tätig werden verpflichtet, Ausnahme der Alleinauftrag (Makler wird allein tätig ohne Einbindung anderer Makler, Kunde darf tätig werden) oder der qualifizierte Alleinauftrag ( wie Alleinauftrag nur Kunde muss Interessenten dem Makler nennen).
Hast Du einen normalen Vertrag ( wovon ich ausgehe), nimm einfach einen anderen Makler.
Wichtig ist, was im Vertrag steht. Viele Makler schützen sich durch Klauseln, welche aber nicht alle, ich behaupte sogar sehr wenige, einer rechtlichen Überprüfung standhalten.
Hast Du eine Aufwandspauschale bei Nichterfolg vereinbart und bekommst Du diese in Rechnung gestellt, verlange eín Tätigkeitsprotokoll. Wichtig ist auch zu wissen, dass Makler alle Inserate in einer Inseratesammlung aufbewahren müssen (für Hans Eichel). Begründet er also seine Aufwandspauschale, verlange Einblick in diese Sammlung(natürlich nur was Dein Geschäft betrifft).Ansonsten dürfte es Dir sehr schwer fallen zu beweisen, dass der Makler nicht tätig geworden ist. Nur die Tatsache der Erfolglosigkeit ist kein Beweis.
Hoffe geholfen zu haben.
Gruß
Sören
Hallo Wissende,
nehmen wir an, ein Makler muss für eine Wohnung bezahlt
werden. Dieser Makler sagt er kümmert sich und tut nichts. Nur
auf immerwiederkehrende Anrufe setzt er sich in Bewegung und
verspricht dann am nächsten Tag anzurufen (was er dann doch
nicht tut…).
Kann man ihm die Telefonanrufe, die man tätigt um ihm
hinterher zu telefonieren, in Rechnung stellen, oder sein
Gehalt kürzen, was er für die Wohnungsvermittlung bekommen
soll? Oder kann man da einfach „frei handeln“?
Für Antworten bin ich dankbar.
Hallo Mareike,
ohne konkrete Hinweise wird man diese Frage nicht beantworten können. So muss zumindest bekannt sein, wie der Auftrag lautet, ob ein bestimmter Zeitraum vereinbart wurde in dem vermittelt werden soll oder ob vereinbart ist, was bei Erfolgslosigkeit geschehen soll. Untätigkeit muss der Auftraggeber beweisen.
Grüsse Günter
Hallo Soeren, hallo Günther,
ersteinmal danke für eure Antworten. Leider habe ich mich nicht klar ausgedrückt:
Die Person A suche eine neue Wohnung. Findet auch eine, die sie super toll und einmalig findet und will diese mieten. Der Makler, der diese Wohnung vermittelt, kommt immer schwer bis gar nicht in die Gänge. A ruft also immer bei ihm an, damit er den Mietvertrag sendet, damit er die Kontonummer rausrückt, damit die Schlüsselübergabe endlich stattfinden kann, etc. Dieser Makler verspricht aber bei jedem Telefonat, dass er sich dann melden würde. (A lässt zwischen angegebenen Termin und seinem Rückruf mind. immer 24 Stunden vergehen)
In dem Mietvertrag steht, dass der neue Mieter (also A) dem Makler 2 Monatsmieten zur Vermittlung zu zahlen hat.
Dies sieht A aber langsam nicht mehr ein, weil A sich mehr oder weniger um alles alleine gekümmert hat.
Person A hat auch keinen Maklervertag vorliegen.
Was für Möglichkeiten hat A?
Vielen Dank nochmal für eure Antworten, ich hoffe jetzt habe ich es klarer beschrieben.
Gruß
Mareike
Hallo Soeren, hallo Günther,
ersteinmal danke für eure Antworten. Leider habe ich mich
nicht klar ausgedrückt:
Die Person A suche eine neue Wohnung. Findet auch eine, die
sie super toll und einmalig findet und will diese mieten. Der
Makler, der diese Wohnung vermittelt, kommt immer schwer bis
gar nicht in die Gänge. A ruft also immer bei ihm an, damit er
den Mietvertrag sendet, damit er die Kontonummer rausrückt,
damit die Schlüsselübergabe endlich stattfinden kann, etc.
Dieser Makler verspricht aber bei jedem Telefonat, dass er
sich dann melden würde. (A lässt zwischen angegebenen Termin
und seinem Rückruf mind. immer 24 Stunden vergehen)
In dem Mietvertrag steht, dass der neue Mieter (also A) dem
Makler 2 Monatsmieten zur Vermittlung zu zahlen hat.
Dies sieht A aber langsam nicht mehr ein, weil A sich mehr
oder weniger um alles alleine gekümmert hat.
Person A hat auch keinen Maklervertag vorliegen.
Was für Möglichkeiten hat A?
Vielen Dank nochmal für eure Antworten, ich hoffe jetzt habe
ich es klarer beschrieben.
Hallo Mareike,
hier liegt, wenn auch mündlich, zumindest ein Maklerauftrag vor. Auch wenn der Makler nur zögerlich und unvollständig seine Arbeit erfüllt hat, hat er Anspruch auf Maklerprovision. Der Auftraggeber muss nun zuerst mal Widerspruch gegen die Maklerrechnugn erheben, die Mängel darstellen und beweisen und kann dann notfalls einen Teil der Maklerprovision einbehalten. Allerdings verspreche ich keinen großen Erfolg. Die Gerichte sind hier leider eher auf der Maklerseite, sofern dieser nicht grob fahrlässig handelt.
Grüsse Günter
1 „Gefällt mir“
Hallo Günther,
nochmals danke für deine Antwort. Ich finde es echt super, dass du jeden Tag alle Fragen beantwortest! Danke!
Gruß
Mareike