Kürzung der Steuerberaterrechnung

Guten Tag,

ein Steuerberater macht eine Einkommenserklärung und baut „unabsichtlich“ Fehler ein. Diese fallen dem Mandanten vor Abgabe beim Finanzamt auf, er korrigiert sie selber und schickt sie dann selber ab.

Die Fehler zählt der Mandant dem Steuerberater vor Abgabe beim Finanzamt auf. Der Steuerberater gibt dem Mandanten sogar recht, dass ihm ein / zwei Fehler unterlaufen sind.

Über eine Kürzung der Rechung wird sich nicht geeinigt. Der Steuerberater behaart auf sein Honorar.

Darf man die Rechnung kürzen oder sogar ganz streichen.
Hat man Chancen falls er zum Rechtsstreit kommt?

Gruß Riwan

Hallo!

Es kommt darauf an, ob man mit dem Steuerberater einen Werkvertrag (Bezahlt wird die Herbeiführung eines Erfolges) oder einen Dienstvertrag (bezahlt wird das Bemühen) abgeschlossen hat. Ich votiere bei der Steuererklärung für den Werkvertrag, also kann man Mängel geltend machen und - weil Nachbesseurng nicht mehr geht - wohl auch mindern. Wie hoch, ist eine Frage des Einzelfalls. Interessant wäre auch noch, ob durch die Fehler ein Schaden entstanden wäre oder nicht.