Ihr Fall ist ein gutes Beispiel für eine akute Notlage i. S. d. §§ 67 f. SGB XII.
Im Normalfall ist die für §§ 67 f. AGB XII zuständige Stelle das örtliche Sozialamt.
Ihre Notlage ist na nur vorübergehend und soweit unverschuldet, worauf es aber nicht einmal ankommt.
Wenn die Wohnung durch Kündigung akut bedroht ist und kein Essen da ist, ist das ein Musterbeispiel für diese Notlage gem. §§ 67 f. SGB XII.
Mein TIP:
Gehen Sie zum Amt, fragen Sie dort, wer Hilfe gem. §§ 67 f. SGB XII leistet und gehen Sie dann dorthin.
Zur Not kann man auch zum Bürgermeister direkt gehen, bzw. in sein Vorzimmer. Dazu rate ich aber nur, wenn ganz akut Gefahr im Verzug ist und eine Vorsprache beim zuständigen Amt nicht möglich ist.
Bitten Sie dann beim Amt (meist Sozialamt) um Hilfe zur Überwindung der akuten Notlage, ggf. auch auf Darlehensbasis.
Das Sozialamt kann gerne an die ARGE herabtreten, und das Geld zurückholen. Ihnen kann es egal sein, ob Ihre Miete durch ARGE oder Sozialamt bezahlt wird.
Lassen Sie sich nicht abweisen und bestehen Sie freundlich sachlich darauf, dass man Ihnen eine Niederschrift über Ihren mündlich gestellen Antrag auf Hilfe nach § 67 und § 68 SGB II aushändigt. Wichtig ist, dass diese Nioederschrift auch das Ergebnis Ihrer Vorsprache enthält. Wenn Sie abgewiuesen wurden oder an andere Stellen weiterverwiesen wurden, muss das drin stehen. Damit könenn Sie dann ggf. zu einem Rechtsanwalt gehen der die Sachbearbeiter des Sozialamtes „stempeln schickt“. Denn, wenn das Sozialamt die zuständige Stelle für diese Hilfe ist, dürfen Sie nicht ab- oder weiterverwiesen werden. Zudem ist die Hilfe nach §§ 67 u. 68 SGB XII keine „kann-Leistung“, sondern eine Hilfe, die durch die Behörde erbracht = geleistet werden MUSS.
Allerdings müssen Sie auch „mitspielen“. Ein höflicher und freundliche Ton, gutes Benehmen und echte Mitwirkung wird bei Ihnen vorausgesetzt.
Gerne dürfen Sie einen Flyer von mir (www.dowas.de) ausdrucken und vorlegen und sagen, dass Sie mich kontaktiert hatten. Wenn Sie aber den Mitarbeiters der Behörde als „unverschämter fordernd auftretender Querulant“ entgegentreten, haben Sie auch durch mich keine Hilfe zu erwarten.
Kleiden Sie sich in Demut mitr Milde und Nächstenliebe, dann wird man Ihnen gerne helfen.
Viel Erfolg,
W. Pühringer
dowas.de