Guten Tag,
ich habe eine rechtliche Frage. Ein Arbeitgeber kürzt die Gehälter ohne schriftliche Vorankündigung oder das Einverständnis der Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmer klagen auf das restliche Gehalt. Gründe für die Lohnkürzungen ist die wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Ist dies rechtens? müsste dann nicht etwas in Schriftform erfolgen oder Zeitarbeit angeboten werden?
Wer kann mir dies beantworten?
Vielen Dank
Hallo,
soweit die Vergütung im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist und der Betrieb nicht unter die Grenze von 5 bzw. 10 MA gem. § 23 KSchG fällt, gilt für die Änderung der Vergütung § 2 KSchG
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html
und für die Form § 623 BGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html
Prinzipiell kann natürlich die (nachgewiesene) wirtschaftliche Lage des Unternehmens schon ein Grund für eine durchsetzbare Änderungskündigung sein.
&Tschüß
Wolfgang
Hi,
Anmerkung:
Eine Änderungskündigung muss aber VORHER schriftlich erfolgen, hat die gesetzlichen Kündigungszeiten einzuhalten und muss von beiden Parteien unterschrieben sein.
Eine unangekündigte Kürzung des Arbeitsentgeltes ist nicht rechtens.
Gruss
Hi,
Hallo
Anmerkung:
Eine Änderungskündigung muss aber VORHER schriftlich erfolgen,
Stimmt natürlich
hat die gesetzlichen Kündigungszeiten einzuhalten
Auch klar
und muss von beiden Parteien unterschrieben sein.
Das ist falsch, da eine (Änderungs-)Kündigung nur eine einseitige Willenserklärung einer Vertragspartei ist und deshalb nur von der erklärenden Seite unterschrieben werden muß. :
Eine unangekündigte Kürzung des Arbeitsentgeltes ist nicht
rechtens.
Gruss
&Tschüß
Wolfgang