Ein Arbeitnehmer ist seit 5 Monaten arbeitsunfähig und macht zur Zeit eine Reha-Maßnahme mit.
Kann der Arbeitgeber diesem Arbeitnehmer aufgrund dieser langen AU einen Teil des ihm zustehenden Jahresurlaubes kürzen?
Ein Arbeitnehmer ist seit 5 Monaten arbeitsunfähig und macht
zur Zeit eine Reha-Maßnahme mit.
Kann der Arbeitgeber diesem Arbeitnehmer aufgrund dieser
langen AU einen Teil des ihm zustehenden Jahresurlaubes
kürzen?
Antwort:
Nein darf er nicht. Der Arbeitgeber muss den vereinbarten Urlaub gewähren. Es gibt jedoch Tarifverträge, die Urlaubskürzungen für Monate ohne Entgeltfortzahlung vorsehen."