Kürzung des Verpflegungsmehraufwand

ist es richtig, das man in Deutschland bei der Inanspruchnahme von Bewirtungen den Verpflegungsmehraufwand in Reisekostenabrechnungen um 30 % kürzen muss?

Angeblich soll das eine neue Verordnung sein.

Danke vorab

Hallo chab,

völlig korrekt, ausser das es 35 % sind:

Tagegeldkürzung bei unendgeldlicher Verpflegung
Kürzung für unentgeltlich erhaltene Mahlzeiten, auch wenn das Frühstück im Übernachtungspreis enthalten ist. gültig ab 01.01.2003

Inland:

Frühstück Sachbezugswert z.Z. = 1,43 Euro
Mittagessen 35 % des Tagegeldes, mind. Sachbezugswert z.Z. = 2,55 Euro
Abendessen 35 % des Tagegeldes, mind. Sachbezugswert z.Z. = 2,55 Euro
aus: http://www.verwaltung.fh-koeln.de/dezernat1/sg12/ser…

Gruss
Eve*