Kürzung Funktionszulage bei Teilzeit zulässig?

Hallo,

angenommen jemand erhät eine Funktionszulage für eine Ausübung einer Tätigkeit in Vertretung für eine andere Person.
Person A erhät sagen wir mal 300€/Monat um Person B zu vertreten aufs Jahr gesehen, sind es ca.70 Tage, jetzt reduziert Person A seine Arbeitszeit um 1/3.
Ist es zulässig, dass der AG die Funktionszulage um 1/3 kürzt, also auf 200€?
Person A übt die Vertretung weiterhin an 70 Tagen im Jahr aus, die Reduzierung betrifft also alleine seine übliche Tätigkeit welche er ausübt wenn er nicht die Vertretung spielt.

Person A übt also die gleiche Tätigkeit und gleiche Anzahl von Stunden aus als wenn er 100% arbeitet.

Das antürlich alle anderen Zahlung wie Gehalt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw nur anteilig bezahlt werden ist nachvollziehbar.

Danke für eure Antworten

Hi!

Ohne genaue Umstände zu kennen, ob irgendwelche Niederschriften zur Berechnung existieren, kann man da nicht wirklich was zu sagen.

Allerdings ist es zumindest nicht ungewöhnlich.

VG
Guido

Welche Niederschriften würden denn benötigt? Es gibt einen Zusatzvertrag in welchem steht, A übt zusätzlich die Tätigkeit X aus und erhält dafür 300€.
Und A ist nun der Meinung, er übt ja weiterhin die Tätigkeit zu 100% aus, denn sonst müsste ja für das 1/3 was reduziert wurde, die Postion durch eine andere Person besetzt werden oder unbesetzt sein. Dies ist aber in diesem Fall nicht der Fall.
Deswegen wundert sich A

Hallo!

So wie beschrieben, NEIN.

Und das sollte eigentlich auch jedem klar sein.

Die Zulage soll doch etwas ausgleichen, Mehrarbeit, höherwertige Arbeit.

Anknüpfungspunkt ist doch die tatsächliche Vertretungszeit, nicht ob und wie viel die "Haupt"person arbeitet.
Nimm doch mal an, sie kündigt ganz.

Gibts dann gar keine Zulage mehr, obwohl man diese Tätigkeit in gleichem Umfang weiter ausübt ?

MfG
duck313

Hi!

So wie beschrieben, NEIN.

Das ist eine mutige Aussage.

Die Zulage soll doch etwas ausgleichen, Mehrarbeit,
höherwertige Arbeit.

… auf Grundlage der vollen Arbeitszeit - mag ich mal als Ergänzung hinzufügen.

Gruß
Guido

Welche Niederschriften würden denn benötigt?

Existiert ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung?
Wie wird es üblicherweise im Betrieb gehandhabt?
Gibt es einen Betriebsrat - wenn ja, was sagt der?

Und A ist nun der Meinung, er übt ja weiterhin die Tätigkeit
zu 100% aus, denn sonst müsste ja für das 1/3 was reduziert
wurde, die Postion durch eine andere Person besetzt werden
oder unbesetzt sein. Dies ist aber in diesem Fall nicht der
Fall.

(Anderer Blickwinkel) Man bekommt für die höherwertige Tätigkeit während seiner Anwesenheit einen bestimmten Betrag. Die Anwesenheitszeit verringert sich, also auch der Betrag.
Deutlicher würde es, wenn man sagt: Für die Vertretungszeit erhöht sich der Stundenlohn um einen Euro.

In nicht wenigen Manteltarifverträgen ist es genauso geregelt, weshalb ich von „nicht unüblich“ sprach.

Welche Niederschriften würden denn benötigt?

Existiert ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung?
Wie wird es üblicherweise im Betrieb gehandhabt?
Gibt es einen Betriebsrat - wenn ja, was sagt der?

Ja gibt es alles. Aber daraus geht nichts hervor, da es sich um eine freiwillige Zahlung des AG handelt. Laut BR ist es so normal wie ich geschrieben habe.

Nur wenn es ja so korrekt wäre, müsste A auch nur noch die andere Person 2/3 vertreten. Aktuell soll A also den Kopf für Entscheidungen hinhalten ohne dafür entschädigt zu werden?

Und A ist nun der Meinung, er übt ja weiterhin die Tätigkeit
zu 100% aus, denn sonst müsste ja für das 1/3 was reduziert
wurde, die Postion durch eine andere Person besetzt werden
oder unbesetzt sein. Dies ist aber in diesem Fall nicht der
Fall.

(Anderer Blickwinkel) Man bekommt für die höherwertige
Tätigkeit während seiner Anwesenheit einen bestimmten Betrag.
Die Anwesenheitszeit verringert sich, also auch der Betrag.
Deutlicher würde es, wenn man sagt: Für die Vertretungszeit
erhöht sich der Stundenlohn um einen Euro.

Dies würde ich ja verstehen, wenn A nicht wie bisher 70 Tage im Jahr sonder nur noch 50 Tage diese Position ausüben würde. Da ja aber alles wie gehabt bleibt ist es für A nicht nachvollziehbar. Wie du nun beschrieben hast, würde A für die Tätigkeit statt einer Zulage einen erhöhten Stundensatz bekommen, hätte A ja genau das gleiche Geld wie vor der Teilzeit, da A ja die gleiche Anzahl von Stunden erbringt

Laut BR ist es so
normal wie ich geschrieben habe.

Also teilt der BR die Ansicht von A?
Dann sollte man mit dem BR zur Personalabteilung und das Ganze klären.

Leider nein…BR sagt das er es nicht anders kennt als es aktuell gehandhabt wird.
Aber nur weil man es nicht anders kennt, muss es ja nicht korrekt sein :wink:

Leider nein…BR sagt das er es nicht anders kennt als es
aktuell gehandhabt wird.
Aber nur weil man es nicht anders kennt, muss es ja nicht
korrekt sein :wink:

Ob korrekt oder nicht, wird letzendlich (gerade bei einer freiwilligen [!] Zulage) ein Arbeitsgericht entscheiden müssen.

Ich habe in Deiner ersten Frage die Sache mit der temporären Vollzeit überlesen - das ist zumindest ein nicht von der Hand zu weisendes Argument für die volle Summe (dann allerdings auch für die anteilig volle Summe an Sonderzahlungen).
Gibt es im Zweifel die Möglichkeit, „nein“ zur Vertretungstätigkeit zu sagen?

Wie im Ausgangstext geschrieben, sieht A ein, dass alle anderen Sonderzahlung ihm nur anteilig zustehen,da hierfür ja wirklich die Anwesenheitszeit herangezogen wird.
A kennt eine andere Person die diese Position einseitig aufgeben wollte, laut AG und BR war dies nicht möglich, da A dazu verpflichtet sei, dem AG eine angemessene Zeit zur Verfügung zu stellen um für Ersatz zu sorgen, sollte kein Ersatz zu finden sein…dann müsse man den Job halt weiter ausüben… Du siehst…Person A wird es nicht einfach haben dem AG klar zu machen das er für die Ausübung auch entlohnt werden möchte :wink: