Hallo,
angenommen jemand erhät eine Funktionszulage für eine Ausübung einer Tätigkeit in Vertretung für eine andere Person.
Person A erhät sagen wir mal 300€/Monat um Person B zu vertreten aufs Jahr gesehen, sind es ca.70 Tage, jetzt reduziert Person A seine Arbeitszeit um 1/3.
Ist es zulässig, dass der AG die Funktionszulage um 1/3 kürzt, also auf 200€?
Person A übt die Vertretung weiterhin an 70 Tagen im Jahr aus, die Reduzierung betrifft also alleine seine übliche Tätigkeit welche er ausübt wenn er nicht die Vertretung spielt.
Person A übt also die gleiche Tätigkeit und gleiche Anzahl von Stunden aus als wenn er 100% arbeitet.
Das antürlich alle anderen Zahlung wie Gehalt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw nur anteilig bezahlt werden ist nachvollziehbar.
Danke für eure Antworten