Hallo,
mal eine hypothetische Frage. Kann der AG das Gehalt einfach so kürzen, wenn Person A am 01. eines Monats anfangen sollte beim AG zu arbeiten und in der ersten Woche wegen Krankheit nicht arbeiten konnte.
Bsp.:
Aufnahme der Beschäftigung regulär am 01.01. (laut Arbeitsvertrag)
Wegen Krankheit aber erst am 8.01.
Der Arbeitgeber kürzt darauf das Gehalt um eine Woche, die der AN krank geschrieben war.
Wer zahlt jetzt den Verdienstausfall? Wie schaut es mit der Krankenversicherung für diesen Zeitraum aus?