Ist es zulässig, dass eine Heizkostenpauschale um den Betrag gekürzt wird, den man nach der neuen Hartz-IV-Regelung für Warmwasserkosten bekommt?
Hallo,
Ist es zulässig, dass eine Heizkostenpauschale um den Betrag
gekürzt wird, den man nach der neuen Hartz-IV-Regelung für
Warmwasserkosten bekommt?
Wenn Warmwasserbereitung über Strom bislang über die Heizkostenpauschale vergütet wurde, gewiss.
Für Warmwasser beritung mittels " Fremdenergie " wäre dann ein gesonderter Antrag zu stellen.
Bei Warmwasserbereitung mittels einer vorhandenen Heizungsanlage wäre es ebenfalls nachvollziehbar.
Etwas weiter unten hat ein User in einer Anfrage zum Warmwasser eine mögliche Berechnungsgrundlage für Warmwasser benannt.
Die eigene Auffassung war 6 € pro Nase, die 2.Meinung war prozentual beschrieben.
mfg
nutzlos
Ist es zulässig, dass eine Heizkostenpauschale um den Betrag
gekürzt wird, den man nach der neuen Hartz-IV-Regelung für
Warmwasserkosten bekommt?
Mit in Kraft treten des neuen SGB II zum 01.01.2011 sind die Kosten für die Warmwasserbereitung laut § 20 Abs. 1 nun nicht mehr im Regelsatz enthalten, sondern gemäß § 21 und 22 SGB II als Mehrbedarf, bzw. Kosten der Unterkunft zu gewähren.
Daher müssen die seit 01.01.2011 für die Warmwasserbereitung in Abzug gebrachten Pauschalen laut § 77 Abs. 6 rückwirkend erstattet werden.
Nach § 21 Abs. 7 ist bei Leistungsberechtigten ein Mehrbedarf in Höhe der unter Nr. 1. - 4. bezeichneten Prozentsätzen anzuerkennen, soweit Warmwasser durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen (dezentrale Warmwassererzeugung) erzeugt wird, deshalb keine Bedarfe für zentral bereitgestelltes Warmwasser nach § 22 anerkannt werden und soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht oder ein Teil des angemessenen Warmwasserbedarfs nach § 22 Absatz 1 anerkannt wird.
Die bisher ergangenen Bescheide sind daher entsprechend anzupassen.
Danke für die Antwort, hat mir sehr geholfen
Gruß Elfe1954
Danke für die Antwort,die für mich sehr hilfreich war.
Gruß Elfe1954