Hallo,
meine Krankenkasse hat mir das Krankengeld um 30 % gekürzt. Hintergrund: Ich wurde zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung zu einer medizinischen Reha geschickt. Im Reha- Entlassungsbericht waren Sachverhalte falsch dargestellt oder stark gekürzt worden, so das diese eine andere Bedeutung erhalten oder gar doppeldeutig ausgelegt werden können. Aus diesem Grund habe ich den Entlassungsbericht auch nicht an die Krankenkasse weitergeleitet. Ich bin arbeitsunfähig zur Reha und wurde arbeitsunfähig wieder entlassen .Ich will aber wieder arbeiten und habe auch schon Kontakt zu meinem Arbeitsgeber bezüglch Wiedereingliederung aufgenommen. Bin ich gesetzlich verfplichtet den Entlassungsbericht an meine Krankenkasse zu senden? Darf die Krankenkasse auch für einen vorhergehenden Zeitraum das Krankengeld kürzen? Bei mir war es so, ich habe am 12.07.11 Auszahlscheine für den Zeitraum 21.06. bis 12.07. an die Krankenkasse geschickt und am 15.07. erhielt ich einen Brief von der Krankenkasse, dass mein Krankengeld ab dem 13.07. um 30 % gekürzt wird. Ist das Verhalten okay?
Hallo,
dein Problem bedarf wirklich fachkompetender Hilfe, weil die rechtliche Situation betrachtet werden muss. Ich empfehle dir, dich an den VdK zu wenden. Die vertreten dich auch vor Gericht und du bekommst auch dann Hilfe, wenn du gerade erst eingetreten bist.
LG Alexander
Hallo,
leider kann ich dir selbst nicht weiterhelfen. Ich würde empfehlen, dich z.B. an den VdK zu wenden. www.vdk.de. Dort kannst du sich beraten lassen.
Alle Gute
Patrik