In einem Hotel gab es seit mehr als 10 Jahren für alle Mitarbeiter ein freies Essen am Tag. Nach Einführung des Mindestlohnes wurde das ohne Vorankündigung, für alle Mindestlohnempfänger gestrichen. Das betrifft etwa 90 % der Belegschaft. Für den Januar 2015 wurde, wie nach Erhalt der Lohnscheine am 18.02.2015 ersichtlich war, das Bruttogehalt um 63 € gemindert. Nachträgliche Erklärung des Arbeitgebers auf einzelne Anfragen: das Essen ist jetzt nicht mehr frei. Allerdings erscheint auf der Gehaltsabrechnung auch kein Hinweis auf Abzüge für Verpflegung oder der gleichen. Der pauschale Betrag fehlt bei allen, egal wie oft das Freiessen in Anspruch genommen wurde. Den besser verdienenden Mitarbeitern ist nichts für Essen abgezogen worden.
Ist das rechtens und welche Forderungen werden seitens Finanzamt, Kranken- und Rentenkasse auf die betroffenden Mitarbeiter zukommen?
Vielen Dank für Eure Mühe!
Grüße von Chris
Hallo!
Es ist rechtlich gar nicht zulässig, langjährig gewährte Zulagen wie das kostenlose Essen zu streichen oder umgekehrt plötzlich pauschal zu berechen unabhängig davon, ob man es überhaupt das Essen will.
Dann hätte der Chef vereinbaren müssen, das kostenlose Essen sei freiwillig kann jederzeit wieder eingestellt werden. Das wäre das eine.
Das andere ist ebenfalls unzulässig. Man kann nicht eine Mittagspauschale einführen unabhängig davon ob man überhaupt am Essen teilnehmen will.
Und ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot wäre die ungleiche Behandlung, ein Teil zahlt (Zwangs)Pauschale für Essen, ein Teil erhält es weiterhin gratis.
Hotel- und Gastrobranche eben.
Seriöse Betriebe kann man an den Fingern einer Hand abzählen !
MfG
duck313