Kürzung MWSt von Versicherung zulässig?

Guten Tag,

hätte gerne zu folgender Sache Meinungen gehört.

Mein Fahrzeug wurde durch einen Feuerwehreinsatz beschädigt.

Die zuständige Versicherung (KSA Berlin) der Stadt hat mir nun folgende Mail geschickt:

"Ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung sind wir grundsätzlich regulierungsbereit.
Wir werden den Nettobetrag aus dem vorgelegten Gutachten inkl. der Wertminderung auf Ihr Konto überwiesen.

Bei Vorlage einer entsprechenden Rechnung werden wir auch die dann angefallene Mehrwertsteuer erstatten."

Meine Frage:
Steht mir die MWSt auch dann zu, wenn ich keine Rechnung einreiche und es evtl. günstiger als im veranschlagten Gutachten reparieren lassen kann ?

Hat da jemand vielleicht Erfahrungswerte ?

Vielen Dank für Ihre Tipps.

MFG

Steht mir die MWSt auch dann zu, wenn ich keine Rechnung einreiche

nein.

und es evtl. günstiger als im veranschlagten Gutachten reparieren lassen kann ?

Dann wird nicht der Betrag aus dem Guthaben erstattet, sondern die vorgelegete Rechnung wird beglichen.

Hat da jemand vielleicht Erfahrungswerte ?

Ja, ich.

Den Nettobetrag kriegst Du so oder so. Die Mehrwertsteuer aber nur, wenn sie auch tatsächlich anfällt, also wenn Du selber wiederum jemanden mit der Reparatur beauftragst oder Material kaufst. Die Rechnungen musst Du dann einreichen und die Mehrwertsteuer muss auf diesen ausgewiesen sein.

Sorry, aber ‚Gier frisst Hirn!‘
Hallo,

1000,-€ Schaden plus MwSt. 19% = 1190 €
Reperatur in der Fachwerkstatt kostet 1190,-€ (da ja lt. Gutachten)
Gewinn = +/- 0.

Der Schaden wird aber nur für 800,-€ (incl. MwST.) in ner Wald- und Wiesenwerkstatt repariert.
Wieviel Gewinn hat man nun gemacht?

So wie Nordlicht es schrieb, kann dies auch nach hinten los gehen!

VG René