Kürzung ohne Bescheid, was tun?

Hallo Zusammen !

Person A und Person B wohnen zusammen in einer Wohnung und sind beide unter 25. Person A leidet unter schwerer Depression und ist deshalb Arbeitsunfähig. Person B hat vom U25-Fallmanager eine Freistellung bekommen um sich um Person A zu kümmern.

Beide bekommen zusammen 996€ Hatz 4, für den August haben sie aber nur 670€ bekommen. Auf Nachfragen beim Amt wurde mitgeteilt das KEINE Sanktion oder dergleichen vorliegen, da auch Person A und B keinen Brief oder dergleichen bekommen hat.

An was kann diese Kürzung liegen und was ist zutun?

Mfg

Hallo,

Nur um mal die reinen Zahlen ( 996 / 670 € ) zu betrachten, dann könnten die Personen mal nachrechnen, ob die Differenzsumme nicht der KDU entspräche.

Es soll keine große Diskussion hervorrufen, aber 670 € könnten der RL für den Lebensunterhalt einer 2 - Personen BG beim ALG II entsprechen .

Werden die KDU ( Kosten der Unterkunft ) unter Umständen nun direkt an den Vermieter überwiesen ?

mfg

nutzlos

Die KDU wurde nie direkt an den Vermieter überwiesen, kam auch nie die Meldung dass das nun gemacht wird, da Person A und B nie die Bankdaten der Vermieter angegeben haben !

Die KDU beträgt 324€ für beide Personen zusammen, die Kürzung beträgt 326€.

Die KDU beträgt 324€ für beide Personen zusammen, die Kürzung
beträgt 326€.

Vielleicht hat man sich ja um 2,–€ beim addieren/subtrahieren verrechnet, kann immer mal passieren.

Aber dass die Kosten der Unterkunft ohne Begründung ganz gestrichen werden ist nicht normal. Das einfachste wird sein einen Widerspruch einzulegen.
Dann, und nur dann muss eine Begründung nachgeliefert werden. Vielleicht hat man aber auch nur vergessen, die Rückseite des Bescheides zu lesen…

Hallo

Auf Nachfragen beim Amt wurde
mitgeteilt das KEINE Sanktion oder dergleichen vorliegen, da
auch Person A und B keinen Brief oder dergleichen bekommen
hat.

Wurde hier vom Träger evtl. bereits ein Einkommenszufluss im Bedarfsmonat August berücksichtigt ? Kommender Lohn , eine Nachzahlung von irgendwem o.Ä… ?

Ansonsten nimmt man seinen aktuellen Bewilligungsbescheid, geht damit persönlich hin und besteht auf Barauszahlung des noch fehlenden Betrags :wink: http://hartz.info/index.php?topic=10.0
Falls sie dort bei der Überprüfung feststellen sollten, dass doch irgendein Grund für die reduzierte Zahlung vorliegt, kann man auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid mit Rechtsgrundlage bestehen und (wenn man die Kürzung als unzulässig bzw. ungerechtfertigt ansieht) ggf. direkt Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und wenn nötig parallel auch gleich das Sozialgericht einschalten.

LG

käme doch in etwa hin

Die KDU beträgt 324€ für beide Personen zusammen, die Kürzung
beträgt 326€.

amt hat die miete direkt an den vermieter überwiesen, die 2 euro sind mehrkosten die dadurch entstehen. aber warum fragt man nicht einfach mal nach?