Hallo,
mal angenommen im Jahr 2010 hatte man eine sehr aufwendige Zahnersatzbehandlung die über 22.000 EUR
gekostet hat und unumstritten medizinisch notwendig war. Jetzt hat man diese Kosten in der EK Steuererklärung 2010 angegeben in voller
Höhe.
Auf Nachfragen des Finanzamtes wurde dann offen gelegt bei
wem diese Behandlung finanziert war, denn die Liquidität für die Behandlung war nicht gegeben.
ist es legitim, wenn jetzt in der Steuererklärung das Geld gekürzt wird auf den tatsächlich in der Finanzierung rückgezahlten Betrag. Rückerstattung nun statt 7.000 EUR nur 300 EUR. Begründung § 11 ESTG. Hier steht nur ganz allgemein: Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind.
Ist die Kürzung somit rechtskräftig? Ich
befürchte ja, aber hat hier jemand einen Tip für mich?
Danke
vielmals