Kürzung Sozialhilfe?

Hallo!
Ich stelle hier mal eine Frage im Auftrag einer Bekannten. Sie hat einen Sohn im Alter von 28 Jahren, der in einer eigenen Wohnung lebt. Dieser bezieht Sozialhilfe. Inwieweit darf sie ihn unterstützen, ohne dass ihm die Sozialhilfe gekürzt wird. Darf sie es überhaupt? Es geht um evtl.: Bezahlung Medikamente, Kauf Lebensmittel, Kauf Bekleidung usw. Gibt es eine Vorschrift dazu o.ä.?

Danke schön schon mal!
Tschaui!
Shelly

Hallo!

Wohnung lebt. Dieser bezieht Sozialhilfe. Inwieweit darf sie
ihn unterstützen, ohne dass ihm die Sozialhilfe gekürzt wird.
Darf sie es überhaupt?

Ja, ich würd es halt nicht an die grosse Glocke Wenn es fragen sollte, dann einfach auf die Familienbande verweisen. Es sollte unproblematisch sein, wenn die Mutter dem Sohn mal eine Scheibe Wurst zusteckt.

Tschuess MArco.

Hallo Marco!

Na ja das ist schon klar.
Aber der Hintergrund ist ja, dass sie diese Aufwendungen gern bei der Steuererklärung ansetzen würde (außergewöhnliche Belastungen). Und da wollte sie dann kein Risiko eingehen, dass sich Finanzamt und Sozialamt absprechen, also nur angeben, was auch erlaubt ist.

Tschaui!
Shelly

Hi Shelly!

Erlaubt ist gar nichts und alles. Soll heißen: Zahlt die Mutter dem Sohn etwas (ob nun in Geld oder Geldeswert), dann stellt dies Unterhalt und somit Einkommen gem. Par. 76 BSHG dar. Es wird also auf die Sozialhilfe angerechnet, dient ja auch demselben Zweck wie diese, nämlich Sicherung des Lebensunterhaltes. Ein „das Sozialamt rechnet nichts an, aber ich kann x-tausend Euro von der Steuer absetzen“ wird es nicht geben. Wenn ja, und es kommt irgendwann raus, dass der junge Mann die Unterhaltszahlungen verschwiegen hat, kann er sich schon auf eine Strafanzeige einstellen.

By Turtle

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Hallo Turtle!

Alles klar. Ich danke dir!
Habs mir schon fast so gedacht!

Tschaui!
Shelly