Kürzung Überstunden / Urlaubsanspruch

Hallo Experten,

ein Arbeitnehmer wird krank und teilt dies seinem Chef mit. Der ist so verärgert darüber, dass er dem Arbeitnehmer sagt, dass seine 120 Überstunden ohne Vergütung auf 0 gesetzt werden. Der Arbeitnehmer ist jetzt sehr verunsichert. Er möchte auch nicht zum Arbeitsgericht gehen, denn dann würde er mit Sicherheit gekündigt werden.

Jetzt meine Frage:
Wenn das Arbeitsverhältnis irgendwann mal gekündigt werden sollte, kann der Arbeitnehmer dann diesen Anspruch über das Arbeitsgericht geltend machen?

Oder ist dann der Anspruch verfallen ( Verfallsfrist)?

Wie sieht es generell mit dem Urlaub aus? Der Arbeitnehmer hat keinen Urlaub bis jetzt erhalten, obwohl er noch mindestens 10 Urlaubstage aus dem letzten Jahr zur Verfügung hat . Verfallen diese? Oder muss der Chef diese bezahlen?

Vielen Dank für eure Antworten!!!

Liebe Grüße
CATY

Soetwas kann man im Arbeitszeitgesetz nachlesen.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/gesamt…

Soetwas kann man im Arbeitszeitgesetz nachlesen.

Aha? Und wo bitte findet sich da was zum gefragten Thema?

Soetwas kann man im Arbeitszeitgesetz nachlesen.

Aha? Und wo bitte findet sich da was zum gefragten Thema?

Und wer kann mir jetzt helfen???

Hallo,

ein Arbeitnehmer wird krank und teilt dies seinem Chef mit.
Der ist so verärgert darüber, dass er dem Arbeitnehmer sagt,
dass seine 120 Überstunden ohne Vergütung auf 0 gesetzt
werden.

Das geht vermutlich so einfach nicht. Kommt drauf an, was zu Überstunden vertraglich (oder evtl. tarifvertraglich) geregelt ist.

Wenn das Arbeitsverhältnis irgendwann mal gekündigt werden
sollte, kann der Arbeitnehmer dann diesen Anspruch über das
Arbeitsgericht geltend machen?

Ähm … „irgendwann mal“ geht auch nicht ewig. Die Verjährungsfristen findet man entweder im BGB (§§ 195 + 199) oder man schaue in den Arbeits- bzw. Tarifvertrag (

Beginnt die Verfallsfrist mit Beginn der Forderung?

Er ist seit Juli 2006 dort beschäftigt.

Beginnt die Verfallsfrist mit Beginn der Forderung?

Wenn die Forderung fällig ist. Das ist dann schon was anderes.

Hallo

Nein, Überstunden können nicht einfach so gestrichen werden und sind innerhalb der Verjährungsfrist (3 Jahre) einklagbar, wenn nicht vorher eine Verfallsfrist den Anspruch erlöschen lässt.

Nein, der Resturlaubsanspruch aus dem Vorjahr dürfte nicht mehr bestehen, wenn nicht ausdrücklich ein längerer Übertragungszeitraum als der gesetzliche vereinbart wurde. Die Tage sind einfach „futsch“.

Nein, es macht keinen Sinn, einfach zu allem ja und amen zu sagen, damit man seinen Job behält. Sonst sollte der AG anfangen, das Gehalt zu kürzen und gleichzeitig die Arbeitszeit zu erhöhen. Der AN wehrt sich ja eh nicht…

Gruß,
LeoLo

Vielen Dank für deine Antwort! Hat mir sehr geholfen!!!

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