Kürzung von Resturlaub nach Änderungskündigung?

Habe bis zum 01.01.04 als 3/4-Kraft gearbeitet und aus dieser Zeit 25 tage Resturlaub. Nach erfolgter Änderungskündigung auf 1/2 -Kraft teilt mir mein AG mit, das auch der Resturlaub (angesammelt in der 3/4- Zeit) nunmehr umgerechnet werden müßte auf die neue Arbeitszeit als 1/2-Kraft. Er behauptet dies sei arbeitsrechtlich abegesichert. Ist dies richtig? Werkann mir Fundstellen nennen?
Wenn es richtig sein sollte, wie ist dann die Berechnung?
Gruß
Michael

Hallo

Prinzipiell ist der AG da im Recht. HAst Du denn X WERKtage Urlaub oder X ARBEITStage Urlaub? Zudem erfolgt die Umrechnung (soweit zulässig) natürlich anhand der Veränderung der Arbeitstage. Wenn Du statt 5 jetzt 3 Tage arbeitest, wäre eine Umrechnung auf 3/5 bei ARBEITStagen korrekt. Verteilt sich aber zum Beispiel Deine Arbeitszeit nur entsprechend und Du bist immer noch 5 Tage die Woche da, würde natürlich auch bei ARBEITStagen nichts umgerechnet. Das Urlaubsantgelt pro Tag wäre nur reduziert.

Gruß,
LeoLo

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