ich bin neu in der Sicherheitsbranche und kenne mich leider noch nicht aus.
Ich habe erfahren, dass wenn wir Urlaub nehmen, unser Stundenlöhn in dieser Zeit gekürzt wird. Im Faktor 1/364.
Das scheint wohl zu stimmen. Ich habe dazu eine Regelung im Tarifvertrag gefunden, nur verstehe ich sie nicht wirklich.
Ich lebe in Bayern und habe 9,18€ Stundenlohn zzgl. 0,62 € Objekt spez. Zulage.
Wir haben außerdem einen Mindestlohn von 8,42€
Darf mein AG während des Urlaubs meinen Stundenlohn soweit kürzen, dass dieser dann UNTER dem gesetzlichen Mindestlohn liegt? Denn bei Kollegen ist das der Fall und bei mir läge dann mein Stundenlohn bei ca. 6 - 6,50€
Darf er das? oder muss mindestens der Mindestlohn trotzdem bezahlt werden?
Eine Kürzung des Mindeststundenlohns im Urlaub ist nicht möglich der Arbeitgeber ist verpflichtet wie in diesen Fall die 8,42 Euro zu zahlen hinzu kommt noch wenn Sie drei Monate lang zum Beispiel 12 Stunden pro Tag gearbeitet dann bekommen Sie 8,12 Euro X 12 Stunden und das pro Urlaubstag.
Also eine Kürzung auf 6-6,50 Euro ist nicht rechtens und darf der AG nicht machen.
In meinem Arbeitsvertrag steht direkt dazu nichts drin. Nur dass ich die allgemeinen Tarif und Mateltarifrechte oder wie das heißt akzeptiere.
Das mit den drei Monaten lass ich mir ja auch eingehen, nur eben dass es weniger wie der mindestlohn sein soll, könnte ich mir nicht vorstellen, dass die das dürfen. Wenn das bei mir auch so ist, werde ich auf jeden Fall rechtliche Schritte einleiten.
Einen Manteltarifvertrag direkt habe ich nicht gelesen/gefunden. Nur eben dass es das mit dieser 3 Monatsberechnung gibt.