Kürzung von Zeitzuschlägen

Angenommen ein Arbeitnehmer bekommt seine Gehaltsabrechnung für Oktober( Ende des Monats ), in dieser Gehaltsabrechnung findet der Arbeitnehmer noch ein „Brief“ vom Chef in dem er den Arbeitnehmer darauf hinweist, dass sich die Zeitzuschläge ( Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlag ) um 30 % (!!!) reduzieren und zwar rückwirkend auf den 01.10.!
Frage: Darf der Arbeitgeber die Zeitzuschläge rückwirkend reduzieren oder muss er den Arbeitnehmer im Vorfeld darüber informieren? Und wie verhält sich der Arbeitnehmer in so einem Fall??

Hallo (=freundliche Anrede)

Frage: Darf der Arbeitgeber die Zeitzuschläge rückwirkend
reduzieren

Nein

oder muss er den Arbeitnehmer im Vorfeld darüber
informieren?

Einseitig geht das nur über eine fristgerechte Änderungskündigung, wenn die Zuschläge nicht unter ausdrücklicher Freiwilligkeit mit dem Recht zum Widerruf gezahlt werden. Aber auch im letzten Falle geht es nicht rückwirkend.

Und wie verhält sich der Arbeitnehmer in so einem
Fall??

Kommt drauf an. Geld anmahnen, einklagen, Mahnbescheid erwirken, Rechtsanwalt einschalten, mit dem AG reden; es gibt da mehrere Möglichkeiten. Wenn Kündigungsschutz besteht, kann man natürlich eher eine Klage oder einen Mahnbescheid in Betracht ziehen, als ohne Geltung des KSchG. Ob es sich bei dem „Brief“ schon um eine Änderungskündigung handelte, kann man erst sagen, wenn man den Wortlaut kennt.

Gruß, (=freundliche Verabschiedung)
LeoLo