Kürzungen des Gehalts durch Arbeitgeber

Hallo alle Zusammen!

Stellen wir uns folgende Situation vor:

Jemand hat Schulden bei seinem AG und der AG kürzt ihm das Gehalt, so dürfte er dieses doch nur bis zur entsprechenden Pfändungsuntergrenze tun.

Beispiel:

Der Arbeitnehmer kündigt sein Arbeitsverhältnis und muss sein Weihnachtsgeld zurückzahlen. Der AG behält sein komplettes letztes Gehalt ein.

Das müsste doch eigentlich rechtswidrig sein, da der AN ja Anspruch auf sein Gehalt hat (Existenz)

Dieser Fall ist frei erfunden und es geht lediglich um das Verständnis für Pfändungen durch den AG.

Grüße aus der Pfalz

Hallo alle Zusammen!

Moin

Stellen wir uns folgende Situation vor:
Jemand hat Schulden bei seinem AG und der AG kürzt ihm das
Gehalt, so dürfte er dieses doch nur bis zur entsprechenden
Pfändungsuntergrenze tun.

Das sehe ich nicht so, der Arbeitgeber „pfändet“ ja nicht, sondern behält nur ein, was er zu viel gezahlt hat…quasi schon „im Voraus“ gezahlt wurde und somit nicht mehr gezahlt werden muss…

Beispiel:

Der Arbeitnehmer kündigt sein Arbeitsverhältnis und muss sein
Weihnachtsgeld zurückzahlen. Der AG behält sein komplettes
letztes Gehalt ein.

Da dem AN die Folgen seiner Kündigung bekannt sein dürften, hätte er „Vorsorge“ leisten müssen und das Wehnachtsgeld nicht ausgeben dürfen… oder eben so lange mit der Kündigng warten, bis er nicht mehr zurück zahlen muss…

Das müsste doch eigentlich rechtswidrig sein, da der AN ja
Anspruch auf sein Gehalt hat (Existenz)

s. o.
Er hat das ihm zustehende Gehalt ja schon bekommen, als Vorschuss oder wie auch immer man dieses bezeichnen kann…

Man stelle sich mal eine andere Situation vor: Arbeitnehmer bittet seinen Arbeitgeber um Gehaltsvorschuss und wenn dieser Vorschuss dann einbehalten wird, dann sagt der Arbeitnehmer „April, April“ ich bin unterhalb des Pfändungsfreibetrages…

Dieser Fall ist frei erfunden und es geht lediglich um das
Verständnis für Pfändungen durch den AG.

In meinem Verständnis ist es wie gesagt keine Pfändung, sondern eine bereits erfolgte Vergütung und somit ist der AG „aus dem Schneider“…

Eine andere Fragestellung, die mir gerade einfällt beim schreiben:

Es ist tatsächlich so wie angenommen…AN erhält 0 Gehalt, weil AG mit überzahltem Weihnachtsgeld verrechnet… es ist kein sonstiges Vermögen vorhanden… hat der AN dann für den Monat Anspruch auf Sozialleistungen, wie z. B. Hartz IV? Oder wird dann gesagt es gibt nichts, weil „prinzipiell“ hat er ja Gehalt erhalten (was wiederum ja zu meinen ersten Sätzen passen würde, der AN wusste ja, was ihm blüht, wenn er kündigt…)

Grüße aus der Pfalz

Grüße aus Bremen
MG

Hallo,

interessanter Ansatz den du da hast. Sicherlich auch nachvollziehbar.

Vor allem der Ansatz mit den Sozialleistungen wäre da doch sicherlich Fraglich. Wenn man das so weiter"spinnt" wie du das gemacht hast und das Weihnachtsgeld als Vorschuss sieht. Ok dann könnte das passen…

Grüße

Hallo,

Nabend

interessanter Ansatz den du da hast. Sicherlich auch
nachvollziehbar.

wie der Zufall es wollte traf ich heute eine Personalerin meines Ex-Arbeitgebers und beim Glühwein befragte ich sie mal zu Deinem fiktiven Fall…

Folgende Auskunft bekam ich über den dort praktizierten Weg:

-Arbeitnehmer erhält lt. Tarifvertrag mit Novembergehalt das Weihnachtsgeld unter Vorbehalt der Rückforderung , falls er vor dem im Tarifvertrag benannten Stichtag kündigt…

-Trudelt eine Kündigung ein, wird mit der Kündigungsbestätigung eine Geltendmachung zur Rückzahlung des „überzahlten“ Weihnachtsgeldes verschickt…

-mit dem Abrechnungslauf, der der Kündigung folgt wird
1.) eine Korrekturabrechnung des Monats November gefahren (es wurden ja auch zu viel Sozialabgaben dadurch berechnet und abgeführt)…diese endet logischerweise mit einem „Minus-netto-betrag“…
2.) die „aktuelle“ Abrechnung wird normal getätigt (müssen ja schliesslich Sozialabgaben abgeführt werden) und am Ende der Auszahlungsbetrag mit dem Minusbetrag der Korrekturabrechnung verrechnet…ein etwaiger verbleibender Betrag natürlich ausbezahlt…

Vor allem der Ansatz mit den Sozialleistungen wäre da doch
sicherlich Fraglich. Wenn man das so weiter"spinnt" wie du das
gemacht hast und das Weihnachtsgeld als Vorschuss sieht. Ok
dann könnte das passen…

Sozialleistungen entfallen, nach diesen Informationen in meinen Augen…der Arbeitnehmer hat ja „korrektes“ Gehalt bekommen…musste damit jedoch seine „Schulden“ beim Arbeitgeber begleichen…

In „Härtefällen“ und wenn zum Beispiel noch 2 Abrechnungszeiträume folgen, kann man sich auch ggf. auf 2 Abzugsbeträge verständigen…

Grüße

Grüße
MG