Hallo alle Zusammen!
Moin
Stellen wir uns folgende Situation vor:
Jemand hat Schulden bei seinem AG und der AG kürzt ihm das
Gehalt, so dürfte er dieses doch nur bis zur entsprechenden
Pfändungsuntergrenze tun.
Das sehe ich nicht so, der Arbeitgeber „pfändet“ ja nicht, sondern behält nur ein, was er zu viel gezahlt hat…quasi schon „im Voraus“ gezahlt wurde und somit nicht mehr gezahlt werden muss…
Beispiel:
Der Arbeitnehmer kündigt sein Arbeitsverhältnis und muss sein
Weihnachtsgeld zurückzahlen. Der AG behält sein komplettes
letztes Gehalt ein.
Da dem AN die Folgen seiner Kündigung bekannt sein dürften, hätte er „Vorsorge“ leisten müssen und das Wehnachtsgeld nicht ausgeben dürfen… oder eben so lange mit der Kündigng warten, bis er nicht mehr zurück zahlen muss…
Das müsste doch eigentlich rechtswidrig sein, da der AN ja
Anspruch auf sein Gehalt hat (Existenz)
s. o.
Er hat das ihm zustehende Gehalt ja schon bekommen, als Vorschuss oder wie auch immer man dieses bezeichnen kann…
Man stelle sich mal eine andere Situation vor: Arbeitnehmer bittet seinen Arbeitgeber um Gehaltsvorschuss und wenn dieser Vorschuss dann einbehalten wird, dann sagt der Arbeitnehmer „April, April“ ich bin unterhalb des Pfändungsfreibetrages…
Dieser Fall ist frei erfunden und es geht lediglich um das
Verständnis für Pfändungen durch den AG.
In meinem Verständnis ist es wie gesagt keine Pfändung, sondern eine bereits erfolgte Vergütung und somit ist der AG „aus dem Schneider“…
Eine andere Fragestellung, die mir gerade einfällt beim schreiben:
Es ist tatsächlich so wie angenommen…AN erhält 0 Gehalt, weil AG mit überzahltem Weihnachtsgeld verrechnet… es ist kein sonstiges Vermögen vorhanden… hat der AN dann für den Monat Anspruch auf Sozialleistungen, wie z. B. Hartz IV? Oder wird dann gesagt es gibt nichts, weil „prinzipiell“ hat er ja Gehalt erhalten (was wiederum ja zu meinen ersten Sätzen passen würde, der AN wusste ja, was ihm blüht, wenn er kündigt…)
Grüße aus der Pfalz
Grüße aus Bremen
MG