nehmen wir mal folgendes an
arbeitgeber kündigt unbefristetes arbeitsverhältnis fristgerecht.
Stelle wurde wegrationalisiert, externer Auftragnehmer übernimmt mit tag der kündigung AN wird freigestellt.
AN reicht kündigungsschutzklage ein, da 2 neue mitarbeiter im frühjahr eingestellt wurden für vertrieb und sachbearbeitung.
AN wurde anfangs als sachbearbeiter beschäftigt, dann vor einem jahr als IT mensch mit neuem Vertrag beschäftigt, anrechung der Betriebszugehörigkeit wwurde gemacht.
Im laufe der verhandlungen bietet der AG eine Abfindung an, AN lehnt ab und will 500,- mehr. Danach keine reaktion mehr von AG.
Nun bekommt AN vom Anwalt die Klageabweisung zugestellt.
In dieser führt der AG hauptsächlich die EDV Tätigkeiten des AN an.
und endet mit der Begründung:
Die Weiterbeschäftigung als Sachbearbeiter ist dem AN objektiv nicht zumutbar da er überqualifiziert ist.
AN hätte aber als Sachbearbeiter weitergearbeitet, wurde er ja anfangs dafür eingestellt und hat als solcher auch gearbeitet. Desweitern hat AN eine Kaufmännische ausbildung und arbeitet nun auch wieder als sachbearbeiter.
nun meine frage zu diesem theoretischen fall.
Glaubt ein Richter diesen Mumpitz? Ich mein hallo nur weil er zuletzt (1 Jahr) EDV gemacht hat ist es ihm nun nicht mehr zumutbar? Warum ist er denn dann wieder als Sachbearbeiter tätig? Hinzu kommt da trotz out sourcen nun wieder ein Mitarbeiter (allerdings von Leihfirma) als EDV Beauftragter tätig ist (so wurde anfangs der AN auch eingestellt)
Kommt ein Richter sich bei sowas nicht verarscht vor?
Andere sache hierzu, in der kündigung steht nur das dem AN fristgerecht gekündigt wird ansonsten gar nix. In der Klageabweisung spricht der AG nun von betriebsbedingter Kündigung. Geht sowas einfach? Kann ja jeder im Nachhinein behaupten es war ne ausserordentliche Kündigung etc pp.
