KUG für angestellten Geschäftsführer?

Hallo,

leider ist mir, selbst nach dem lesen der Seite von der Bundesagentur für Arbeit zum Thema KUG immernoch einiges unklar: es heißt für alle angestellten, aber was ist mit einem angestellten Geschäftsführer einer GmbH, hat dieser auch Anspruch auf KUG? Und geringfügig beschäftigte? Ich meine, wenn der Betrieb KUG beantragt und die Arbeitszeit auf bis zu null runterschraubt hat ja auch weder der angestellte Geschäftsführer, noch der geringfügig Beschäftigte Arbeit, die er verrichten kann.
Vielen Dank für Ihre Hilfe

Hallo,
leider kann ich zur Kernfrage wenig sagen, außer, dass sie sich meines Erachtens nach nicht stellt. Der Geschäftsführer sollte ja in schwierigen Zeiten durch entsprechende Maßnahmen, die der Firma helfen sollen, die Krise durchzustehen, umso mehr zu tun haben. Wenn der Geschäftsführer auch in Kurzarbeit geht, ist dem Laden wohl eh nicht mehr zu helfen.

Bommel

[MOD] Vollzitat gelöscht

Hallo,

leider ist mir, selbst nach dem lesen der Seite von der
Bundesagentur für Arbeit zum Thema KUG immernoch einiges
unklar: es heißt für alle angestellten, aber was ist mit einem
angestellten Geschäftsführer einer GmbH, hat dieser auch
Anspruch auf KUG? Und geringfügig beschäftigte? Ich meine,
wenn der Betrieb KUG beantragt und die Arbeitszeit auf bis zu
null runterschraubt hat ja auch weder der angestellte
Geschäftsführer, noch der geringfügig Beschäftigte Arbeit, die
er verrichten kann.

ein Geschäftsführer wird nicht nach Arbeitszeit sondern nach Leistung bezahlt. Geht es einem Unternehmen schlecht, hat der GF richtig Gas zu geben. Daher wäre es kontraproduktiv diesen in Kurzarbeit zu schicken. Da er selbst auch einen solchen Antrag stellen müsste, würde er sich quasi selbst in Kurzarbeit schicken. Kurzum: Für GF ist das ganze überhaupt kein Thema.

Gruß

S.J.

ok, das leuchtet ein, vielen dank erst mal dafür.
Aber wie ist das dann mit 400 euro jobbern?