Was kann ich machen? Ich
habe vor einem Monat einen Kühlschrank von Firma Neff gekauft bei einem Händler
in der Nähe wo ich wohne. Das Gerät funktioniert nicht von erster Stunde, wie es
sein soll. Nämlich das Gerät brummt um-unterbrochen. Ich habe mich gewandt an
dem Verkäufer, aber er meint es kann nicht sein. Ich habe angerufen
Kundendienst. Der Mann kam und hat rum gemacht, repariert, meine dass es wahrscheinlich
jetzt gut wird, und er wird mich anrufen. Das tat er auch abends, aber ich
sagte ihm das Gerät brummt weiterhin. Der Kundendienstler meinte er meldet sich
wieder bei mir. Das war vor eine Woche, ich warte immer noch das er sich meldet.
Ich weiß nicht weiter. Der Verkäufer nimmt das Gerät nicht zurück. Hat der
Verkäufer Recht das Gerät nicht zurück zu nehmen, auch wenn das Gerät nicht
einwandfrei funktioniert?
Was kann ich machen? Das
Gerät hat 900 € gekostet…
rechtlich hat man es zu unterlassen, rechtsauskünfte zu erteilen, wenn man kein anwalt ist und sich mit der rechtslage nur vom hörensagen her auskennt.
Rechtlich hat man es als Kunde nur mit dem Händler zu tun.
An ihn muss man sich wenden, wenn etwas nicht klappt und wenn das Gerät Sachen macht, die man nicht erwartet und die man wohl auch nicht hinnehmen muss.
Man muss dem Händler klipp und klar mitteilen, das Gerät hat einen Mangel (Brummgeräusche, die störend sind und die offenbar keineswegs vom Hersteller so vorgesehen sind).
Man rügt also die Lieferung und bittet um Abhilfe. Schlägt die fehl (Nachbesserung) dann wandelt man den Kauf.
heißt Gerät zurück = Geld zurück.
Das sind die normalen Gewährleistungsrechte, die mindestens in den ersten 6 Monaten nach Lieferung/Kauf noch leicht durchsetzbar sind.
Kleiner Hinweis: Neue Kühlgeräte sind leider etwas lauter im Betriebsgeräusch als frühere Modelle. Aber natürlich nur im Lauf, Kühlgerät ist ja aber schon die meiste Zeit am Tage still (Kompressor aus). Dann mag es mal etwas knacken aber ein Dauergeräusch ist wohl ein Mangel.