Kühlschrank Reparatur in Mietwohnung => wer zahlt?

Hallo, hier meine Frage:

Das Gefrierfach vom Kühlschrank hat Temperaturschwankungen: kann ich nicht nutzen. Türe muss zugedrückt werden, damit sie hält. Nun: Geräuschen bei Sommerhitze macht Sorgen.

Das Gerät ist mind. 8Jahre alt - Lt. Hersteller wurde es 2002 produziert.
(die ggf. Unwirtschaftlichkeit wg. Energieverbrauch ist mir bewusst.)

Wer zahlt die Reparatur? Lt. Vermieter ich.
Stimmt das so?
Was kann ich tun? Kostenvoranschlag einholen und dann nochmals mit Vermieter verhandeln?
Vielen Dank für die Hilfe

Lt Mietvertrag:
Bagatellschäden
kleinere Instandhaltungen, die während der Mietdauer erforderlich werden sind vom Mieter auf eigene Kosten fachgerecht auszuführen, sowie die Schäden nicht vom anderen Vertragspartner zu vertreten sind.
Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Bestehen kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser, Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen.

Weiterhin:
Die Unterhaltskosten für die Einbauküche und deren Geräte trägt der Mieter.
….
Sonstige Vereinbarungen:
Dem Mieter wird die Einbauküche mit den Gegenständen: … Kühlschrank… zur Nutzung überlassen. Betriebs- und Instandhaltungskosten an diesen Sachen trägt der Mieter.

Hallo!

Mich stört die letzte Klausel zur Küche.
„wird zur Nutzung überlassen“ bedeutet für mich (man mag mich berichtigen) es ist eben nicht mit gemietet und muss ggf. vom Vermieter repariert oder gar erneuert werden !

Man darf es nutzen solange es hält, muss sowieso Instandhaltungen ( das wäre z.B. Türgriff, Scharnier und ähnlichen Kleinkram ersetzen) selbst tragen. Aber ist Küche oder Geräte defekt, dann ist das halt so.
es wird weder repariert noch ersetzt.

Anders wenn mit vermietet, dann muss die Nutzbarkeit auch gewährt werden, also notfalls auch etwas erneuert werden vom Vermieter.

Kann es sein, es handelt sich um die zurückgelassene Küche eines Vormieters, die in Vermietereigentum überging, der sie aber im Fall der Fälle nicht erneuern will ?

MfG
duck313

Mich stört auch die erste Klausel, wenn diese richtig wieder gegeben wurde fehtl die doppelte begrenzte Kostenlast wie z.B. maximal bis 100 € je Reparatur und im Jahr max 1.100 €.

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So wie es im Mietvertrag steht, gibt es meiner Ansicht nach zwei Möglichkeiten: entweder den Kühlschrank auf Deine Kosten reparieren,erneuern oder Du lebst ohne Kühlschrank in der Wohnung.

MfG Mannema

So einfach ist es nicht, nur weil etwas so da steht, heist dies nicht, das dass Ganze rechtskonform und damit gültig ist. Ich sehe dies als Ungültig an, kenne aber die Ganze Vereinbarung nicht.

Aber gennerell ist der Vermieter zur erhaltung der Mietsach verpflichtet. Siehe dazu §535 BGB vor allen diesen Teil

Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in
einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und
sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

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Wenn nun aber die Kücheneinrichtung nicht mitvermietet ist, sondern „zur Benützung überlassen“? Es wird in diesem Fall die Wohnung vermietet und nicht irgenwelche Einrichtungsgegenstände! In der Regel ist ja eine eingerichtete Wohnung - ob jetzt mit Küche oder anderen Möbeln - auch teurer anzumieten.

Wenn der Fragesteller z.B. einen neuen Kühlschrank kauft, so ist der sein Eigentum - er kann ihn nach Mietende natürlich dann auch mitnehmen in seine neue Wohnung, verkaufen oder was immer - genau so wie auch seine übrigen Einrichtungsgegenstände!
LG Mannema

nun in der Regel ist alles das Mitvermietet, was sich zum Zeitpunkt des Vertrages in der Wohnung / Räumen befand, so auch üblicherweisse eine Vorhandenen Küche, rolläden, Vorhänge, Duschabtrennung, Klimaanlage und was auch immer.

Der Vermieter kann sich nicht einfach Rausreden, dass dies nicht zum Mietgegenstand gehört.

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Dann ist das eine Formulierung, die nichts an der Tatsache ändert, dass eine Wohnung mit Einbauküche vermietet wurde. Lies mal:
http://www.wohnen-in-mv.de/news,131,2600528301/mitvermietung-einer-einbaukueche-ratgeber.html
Gruß
anf

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Hallo,
die Küche ist, so wie ich die Formulierung lese, vom VM an den Mieter verliehen. Der VM erhält kein Entgelt für die Nutzung der Küche, muss aber auch nicht für deren Instandhaltung sorgen. Hier z.B. sehr gut beschrieben: http://www.mietrecht.org/mietvertrag/einbaukueche-mietvertrag/
Gruß Nita