vielleicht hätte ich ja unter RECHT posten können, aber ich tus mal hier.
Stellt euch vor ihr habt ein schönes neues auto gekauft. niegelnagel neu.
bei einem händler der euch schon mehrere wagen verkauft hat und bei dem ihr mit der werkstatt super zufrieden wart.
Dieser dealer verliert jetzt seine zulassung. nix mehr neuwagen.
keinen hertseller mehr im rücken. auch keine zulassung als
reparaturbetrieb für den exhersteller.
wie ist das jetzt mit der wartung meines wagens ? muß ich zu einer anderen vertragswerkstatt wechseln? Kann mich der jetzt freie berieb weiter betreuen?
Mit welchen Konsequenzen? Fachlich ist der jedenfalls super.
Aber bei garantie und kulanz des herstellers ? wie siehts da aus?
pd
Danke, schon klar, aber - wenn die alle inspektionen und reparaturen machen wird das anerkannt - oder - pech gehabt.
es gelten nur die inspektionen der „offiziellen“ Werkstädten.
pd
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Danke, schon klar, aber - wenn die alle inspektionen und
reparaturen machen wird das anerkannt - oder - pech gehabt.
es gelten nur die inspektionen der „offiziellen“ Werkstädten.
Letzteres. Für Garantieansprüche und mehr noch bei Kulanzanfragen müssen die Wartungen bei der Vertragswerkstatt durchgeführt worden sein. Das Bordbuch muss abgestempelt sein und notfalls muss die Rechnung beigebracht werden.
Danke und dacht ich’s mir doch.
schöne SchXXXXX wenn man nach zwei Jahren, die sehr zufrieden verliefen,
den Meistzer wechseln muß.
schönes wochenende
aus cölln
pd