dann Übernahme eines Rostschadens (wie üblich) ablehnt, weil kein Nachweis „von innen nach aussen“ erbracht werden kann
dann aber von 1000 Eur KV 400 Eur aus Kulanz übernimmt (weil 100% Scheckheftpflege bei Daimler, Pkw mit 150.ooo km)
hmmmm…grübel…
hat dann der Kunde, der 600.- Euro zahlt eine 2-jährige Garantie ohne wenn und aber auf die erbrachte Leistung?
Wie wäre es, wenn er nur 100.- Euro von 1000.- Kosten zahlen soll?
Wo ist das Limit?
Wen der Kunde KEINEN Anteil zahlt, dann gibts wohl auch keinen Gewährleistungsanspruch - oder doch?
Im Extremfall müsste der Kunde dann darauf drängen, wenigstens einen Euro zu zahlen, um in den Genuss der Gewährleistung zu kommen!?!?
Wo ist der Denkfehler??
Wie war das genau?
Hersteller? Typ? km?
Alter des KFz?
Scheckheft?
Woran erkenntst du das mit den Jahren?
Echte gesetzliche Gewährleistung oder nur ne Garantie mit vielen ???
hat dann der Kunde, der 600.- Euro zahlt eine 2-jährige
Garantie ohne wenn und aber auf die erbrachte Leistung?
Du hast Geld für eine Leistung der Werkstatt bezahlt, dass sich jemand anders an den Kosten beteiligt hat meines Erachtens keine Einschränklung der Gewährleistung zur Folge.
Wen der Kunde KEINEN Anteil zahlt, dann gibts wohl auch keinen
Gewährleistungsanspruch - oder doch?
Gute Frage. Meines Erachtens gibt es nur dann keine neue Gewährleistungsfrist, wenn der Schaden im Rahmen der Gewährleistung repariert wurde. Aber bei 100% Kulanz würde meiner Auffassung nach die Frist neu starten.