Liebe WWW-Gemeinde,
wenn man der Gesetzlichen Krankenkasse durch eine Therapie oder Behandlung auf lange Zeit Geld spart, diese aber selbst bezahlen muss
zB Kieferorthopädie weil sonst zwei Zähne kaputt gingen
darf die Krankenkasse dann tatsächlich „gesetzlich vorgeschrieben“ keine Kulanzzuschüsse leisten (zB in Höhe des Festzuschüsses für zwei Brücken).
Mal angenommen, eine Kasse würde sich hier auf gesetzliche Bestimmungen berufen, könne diese aber nicht belegen.
Wer weiss, wo das steht?
Vielen Dank und viele Grüße
Mela
Eher nicht. Aber falsches Brett!
Hallo,
darf die Krankenkasse dann tatsächlich „gesetzlich vorgeschrieben“ keine Kulanzzuschüsse leisten (z.B. in Höhe des Festzuschüsses für zwei Brücken).
soweit ich weiß ja.
Wer weiß, wo das steht?
Die GKV-Experten im passenden Brett „Versicherungen“, dass du leider verfehlt hast… Aber die Mods hier verschieben es sicherlich dorthin, wenn du sie drum bittest!
Ach ja: Es müsste irgendwo im SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) stehen!
Grüße VW
hallo
wende Dich an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller.
Der hat in Berlin ein kompetentes neutrales Team sitzen das Dir sicher eine konkrete Antwort geben kann.
Manchmal kann dort auch auf eine Kulanzlösung der Kassen „gedrängt“ werden.
Näheres unter www.patientenbeauftragter.de
Gruß Seakick