Kulturgut / H-Kennzeichen Prüfung

Hallo,

mein Fahrzeug wird im Oktober 30 Jahre alt.
Seine aktuelle Tüv Plakette erlischt allerdings Ende August.
Daher brachte ich den Wagen zum Prüfer mit der Bitte direkt die H-Begutachtung ebenfalls zu machen.

Der Meister erläuterte mir, dies sei erst ab dem Tag des 30. Geburtstages des Wagens möglich.
Ich bin überrascht, ich dachte, das ginge bereits sechs Monate vorher?

Da ich das Thema demnächst bei einem anderen Wagen nochmal haben werde, wüsste ich gern, wie hier die Regeln sind?

Schöne Grüße und danke bereits.

In der Tat. Die Grundvoraussetzung ist ein alter von 30 Jahren.
Ein H Gutachten im voraus erstellen ist leider nicht möglich.
( Hab das schon einige male durchexerziert)
Gruß Jürgen

Hi.

Da hat der Mann völlig recht. Eine Einstufung zum Oldtimer ist eben erst nach genau 30 Jahren nach Erstzulassung möglich.
Aber dir entstehen doch keine Nachteile. Die TÜV Prüfung muss eh erfolgen. Das später angestrebte Gutachten ist nicht gleich Sicherheitsprüfung. Hier geht es um andere Ding, wie z.B. Zustand, Unfallschäden, Originalzustand etc. Ist das gegeben wird das Fahrzeug eben als „Fahrzeugtechnisches Kulturgut“ eingestuft und es gibt das Gutachten.

Die H Begutachtung kann leider erst Ende Oktober erfolgen.
Wer weiß wie zu der Zeit das Wetter ist. Und ich wollte den Wagen aktuell mit H Kennzeichen verkaufen.
Muss mich so aber wohl noch gedulden.

Man kann doch schlecht ein Gutachten über ein Auto erstellen, das die Bedingungen noch gar nicht erfüllt, bzw. dessen Zustand in 6 Monaten man gar nicht vorhersagen kann.
Das wäre so als würde man 6 Monate vor dem TüV-Termin schon eine neue Plakette haben wollen die dann 6 + 24 = 30 Monate gültig wäre.
Geht nicht.

MfG
duck313

Ja, ist ärgerlich weil du nun 2x die Kosten für die Hauptuntersuchung hast.
Aber du könntest ja auch mit der jetzigen Tüv prüfung bis ende Oktober warten.
Die H abnahme beinhaltet eh eine komplette Hauptuntersuchung.