Kulturtaxe im Krankenhaus

Unglaublich, da verbringe einige unschöne Tage als Begleitperson für meine Frau im Krankenhaus, hänge von morgens bis abends dort rum, weil man nie weiß, wann aus dem Nichts die nächste Untersuchung kommt, und nun darf ich für die Zeit eine „Kultur- und Tourismustaxe“ bezahlen!
Für den Blick aus dem Fenster auf den häßlichen Hinterhof des Hamburger Krankenhauses? Ist zwar nicht so viel, aber wohl rechtens, oder?

„Nicht erfasst wird die Übernachtung in Einrichtungen soweit sie dem Unterkommen in besonderen sozialen Situationen dienen, z.B. Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Alten- und Pflegeheime oder Hospize.“

Es wird aber nicht klar, ob damit auch der begleitende Ehepartner oder ein Elternteil beim Kind gemeint sein wird. Der Patient selbst schon, das ist klar.
Und die Krankenhausverwaltung wird mit dem schon seit ca. 7 Jahren geltendem Gesetz/Verordnung vertraut sein und wöchentlich zig solcher Kosten abführen.
Heißt, sie sollte es wissen ob sie es berechnen muss.

mfG
duck313

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Sicherlich auch Nächte mit Bett und Vollverpflegung oder? Denn nur dann darf die Kulturtaxe erhoben werden. ramses90

Ja, aufgenommen als Begleitperson aufgrund der Behinderung meiner Frau.